Lebensmittel

Neues UWG tritt morgen in Kraft – Änderungen in Paragrafenfolge und Wortlaut einzelner Vorschriften

Das am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158). Die neuen Regelungen treten damit morgen in Kraft.

Die Gesetzesänderung bringt eine neue Struktur des UWG mit sich, d.h. sowohl Änderungen in der Paragrafenfolge als auch Änderungen des Wortlauts einzelner Vorschriften. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage erwartet die Wettbewerbszentrale nach einer ersten Einschätzung allerdings nicht,

OLG Koblenz: Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen sich an Health Claims Verordnung messen lassen – Wettbewerbszentrale will Klärung für die Branche

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 02.12.2015 (Az. 9 U 616/15) die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt, dass die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für Mineralwasser den Anforderungen der Health Claims Verordnung genügen muss. Die Revision wurde nicht zugelassen. Es ist aber zu erwarten, dass das Mineralwasserunternehmen Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen wird. Die Wettbewerbszentrale will mit dem Verfahren für die gesamte Mineralwasserbranche klären lassen,

BGH untersagt irreführende Produktaufmachung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ – Gesamteindruck der Etikettierung entscheidend

Mit Urteil vom gestrigen Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Produktaufmachung des Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille-Abenteuer“ als irreführend untersagt (BGH, Urteil vom 02.12.2015, Az. I ZR 45/13 – Himbeer-Vanille-Abenteuer II):

Auf der Produktverpackung des betreffenden Früchtetees waren Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet sowie die Hinweise „nur natürliche Zutaten“ und „FRÜCHTETEE MIT NATÜRLICHEN AROMEN“, obwohl

Bundestag hat neues UWG beschlossen – Strukturelle Änderungen sollen nicht zu wesentlicher Änderung der Rechtslage führen

Der Bundestag hat am 5. November 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen ( BT-Drucks. 18/4535 >>) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschuss (Drucks. 18/6571>>).
Ziel der Gesetzesänderung ist eine gesetzessystematische Klarstellung, um die Vorgaben der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG >>; kurz: UGP-RL), welche eine vollständige Rechtsangleichung bezweckt, auch im Wortlaut des UWG zu erreichen.

Kartellverfahren der Wettbewerbszentrale gegen Almased Wellness GmbH geht in die nächste Instanz

Das von der Wettbewerbszentrale geführte Kartellverfahren gegen die Almased Wellness GmbH geht in die nächste Instanz: Gegen die Verurteilung durch das Landgericht Hannover (Urteil vom 25. August 2015, Az. 18 O 91/15, nicht rechtskräftig) wegen eines Kartellrechtsverstoßes hat die beklagte Almased Wellness GmbH Berufung beim Oberlandesgericht Celle (Az. 13 U 124/15 (Kart)) eingelegt. Die Berufungsbegründung liegt noch nicht vor.

Klage der Wettbewerbszentrale: Landgericht Hannover verurteilt Almased Wellness GmbH wegen Kartellverstoß

Der Hersteller des Abnehmprodukts „Almased Vitalkost“ hatte in einem „einmaligen Aktionsangebot“ den das Produkt vertreibenden Apotheken einen 30 % Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis angeboten. Um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, sollten sich die so umworbenen Apotheken unter anderem verpflichten, den VK-Preis (Verkaufspreis) von 15,95 € gegenüber den Verbrauchern nicht zu unterschreiten.

Onlinehandel mit Lebensmitteln: Wettbewerbszentrale rät zur Angabe der Pflichtinformationen nach der LMIV – Pflichtinformationen auch im Fernabsatz erforderlich

Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Online-Händlern, die Lebensmittel an Endverbraucher abgeben, ihren Web-Shop dahingehend zu überprüfen, ob die Vorschriften der LMIV eingehalten werden und erforderlichenfalls Nachbesserungen vorzunehmen.

Denn: In jüngster Zeit erhält die Wettbewerbszentrale immer wieder Anfragen und Beschwerden über die Nichteinhaltung von Informationspflichten bei Lebensmitteln im Online-Handel.

„in 8 Wochen 23 kg abnehmen“-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel unzulässig – Health Claims VO verbietet Aussagen über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme

Bei der Wettbewerbszentrale gehen immer wieder Beschwerden über die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ein, bei der den angesprochenen Verbrauchern eine Gewichtsabnahme durch den Verzehr des Produkts suggeriert wird. Die Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln vermitteln mit Aussagen wie „in 8 Wochen 23 kg abnehmen“ oder „in 2 Wochen habe ich schon 5 kg abgenommen“ den Eindruck, dass allein der Verzehr der Produkte eine Gewichtsabnahme sicher erwarten lässt.

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