Bundeskartellamt veröffentlicht „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“
Das Bundeskartellamt legte am 12. Juli 2017 der Öffentlichkeit das Dokument „Hinweise zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels“ vor. Es beinhaltet die Grundzüge des kartellrechtlichen Verbotes der vertikalen Preisbindung und zeigt Spielräume sowie die Grenzen unternehmerischen Handels auf. Fallbeispiele aus dem Lebensmittelbereich veranschaulichen die rechtlichen Grenzfälle. Das Papier dient aber auch Unternehmen anderer Branchen als Leitfaden, sich über kartellrechtliche Fragen der vertikalen Preisbindung zu informieren.