Werbung von Immobilienportalen mit unabhängiger Tätigkeit und Bestpreisen – LG Berlin verhandelt am 10.04.2018 in Verfahren der Wettbewerbszentrale
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale wird das Landgericht Berlin zu klären haben, ob ein Immobilien-Netzwerk mit Aussagen wie „Schnell und zum besten Preis Ihre Immobilie verkaufen“ oder „Bestpreis erreicht in 94%“ werben darf. Weiterhin steht die Aussage, dass private Immobilienverkäufer mit dem Portal „eine unabhängige Auswahl geprüfter Immobilienmakler“ erhielten, ebenso auf dem Prüfstand wie der Hinweis auf „verifizierte“ und „geprüfte“ Makler. Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin ist für den 10.04.2018 anberaumt (Az. 15 O 295/17).