OLG Düsseldorf zum Pillentaxi
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Apotheker untersagt, apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Botenzustellung durch Auszubildende an Kunden abgeben zu lassen, wenn nicht zuvor eine persönliche Beratung durch entsprechend qualifiziertes pharmazeutisches Personal in der Apotheke stattgefunden hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.07.2013, Az. I-20 U 116/12). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Gegenstand des Rechtsstreits war die Auslieferung durch ein so genanntes „Pillentaxi“, bei dem telefonisch in der Apotheke bestellte Arzneimittel durch Boten dem Kunden zugestellt werden.