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Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit des Verzichts auf die gesetzliche Zuzahlung – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem BGH am 01.12.2016

Steht es im Belieben eines Leistungserbringers, ob er die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungsbeträge beim Patienten einzieht? Diese Frage lässt die Wettbewerbszentrale derzeit in einem Verfahren klären. Am 1. Dezember findet die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) statt.

Zum Hintergrund: Der Beklagte betreibt einen Spezialversand für Diabetikerbedarf. Er warb damit, die auf den gesetzlich krankenversicherten Patienten entfallende Zuzahlung beim Erwerb von Hilfsmitteln zu übernehmen. So hieß es z. B.:

7. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale in Frankfurt a.M.

Am 18. November 2016 fand in Frankfurt a.M. der 7. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale unter der Leitung von Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, und Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und zuständig für den Gesundheitsbereich, statt. Münker begrüßte die ca. 80 Teilnehmer, die auch in diesem Jahr einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen im Gesundheitswesen erhielten:

Keine Kündigung einer Krankenkassenmitgliedschaft an der Haustür

Versicherungsvermittler dürfen Verbrauchern vorgefertigte Kündigungsschreiben zur Kündigung von deren Krankenkasse nicht im Wege des Postident-Spezial-Verfahrens der Deutschen Post zustellen, es sei denn, sie klären die Verbraucher über die Rechtsfolgen diese Verfahrens auf. Dies ist einer von der Wettbewerbszentrale erwirkten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zu entnehmen, die nun rechtskräftig geworden ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2016, Az. 38 O 52/2015).

Korruption im Gesundheitswesen? Erfahren Sie hierzu und zu anderen aktuellen Themen mehr auf dem Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale am 18. November

Am 19. Oktober hat der EuGH zwei wichtige Entscheidungen getroffen: Zum einen hat er die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für eine holländische Versandapotheke verneint. Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser wird in seinem Vortrag die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Apothekenbranche beleuchten. Zum anderen hat sich der EuGH zur Zulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen geäußert.

EuGH: Deutsche Arzneimittelpreisbindung gilt nicht für holländische Versandapotheke

Die deutschen Preisbindungsregeln für rezeptpflichtige Arzneimittel verstoßen gegen Europarecht. Sie stellen für ausländische Apotheken, die Kunden in Deutschland mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln beliefern, ein Handelshemmnis dar, das weder im Hinblick auf den Schutz der Gesundheit noch auf eine flächenmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt ist. Das ergibt sich aus dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale (EuGH, Rs. C 148/15).

BGH zu Beauty Claims: Aussage „Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ stellt unzulässige gesundheitsbezogene Angabe dar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Revision eines Vertreibers von Nahrungsergänzungsmitteln zurückgewiesen, der sich gegen die Verurteilung zur Unterlassung von Aussagen wie „Die Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“ für ein Nahrungsergänzungsmittel gewendet hatte (BGH, Urteil vom 07.04.2016, Az. I ZR 81/15 – Repair Kapseln).

BGH: Werbung einer Apotheke mit überhöhtem Vergleichspreis ist irreführend

Der BGH hat die Revision einer Apothekerin gegen ein Urteil des OLG Braunschweig vom 22.01.2015 zurückgewiesen (BGH, Urteil vom 31.03.2016, Az. I ZR 31/15). In dem Verfahren ging es um die Werbung einer Apotheke, in der ein aktueller Preis und eine prozentuale Preisersparnis herausgestellt wurden. Dem aktuellen Preis wurde ein durchgestrichener Preis mit der Angabe „statt“ gegenübergestellt.

LG Konstanz untersagt unlautere Methoden einer Krankenkasse bei der Versicherten-Akquise

Das Landgericht Konstanz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einer Betriebskrankenkasse (BKK) untersagt, Verbrauchern die Mitgliedschaft bei ihr zu bestätigen, wenn tatsächlich keine Mitgliedschaft begründet wurde, oder aber gegenüber der Krankenkasse des Versicherten für diesen die Kündigung zu erklären, sofern der Versicherte gar keine Vollmacht zur Kündigungserklärung erteilt hat

Irreführende Werbung mit Berufsbezeichnungen: Nur wer Psychologie studiert hat, darf sich „Psychologe“ nennen

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat laut einer Pressemitteilung vom 27.07.2016 einem Anbieter berufsbegleitender Weiterbildungslehrgänge untersagt, diese Lehrgänge mit dem Erlangen der Berufsbezeichnung „Betriebspsychologe (FH)“, „Organisationspsychologe (FH)“ oder „Kommunikationspsychologe (FH)“ zu bewerben, wenn die entsprechende Weiterbildung nicht auf ein Hochschulstudium der Psychologie der Teilnehmer aufbaut (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 21.07.2016, Az. 6 U 16/15).

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