Aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale: Die Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen
Verfügt ein Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen über herausragende Leistungsmerkmale, ist es legitim, dies in der Werbung herauszustellen. So überzeugend und schlagkräftig Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen auch sein mag – es gilt der Grundsatz: Alle Aussagen müssen wahr sein.
Die folgenden drei Beispiele aus der aktuellen Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigen, dass Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen grundsätzlich möglich ist, wenn bestimmte Kriterien beachtet werden.
