Am 19. Oktober hat der EuGH zwei wichtige Entscheidungen getroffen: Zum einen hat er die Geltung der Arzneimittelpreisverordnung für eine holländische Versandapotheke verneint. Rechtsanwalt Dr. Timo Kieser wird in seinem Vortrag die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Apothekenbranche beleuchten. Zum anderen hat sich der EuGH zur Zulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen geäußert. Der datenschutzrechtliche Vortrag von RA Dr. Claudius Dechamps gewinnt damit weiter an Aktualität. Korruption im Gesundheitswesen – diesem Thema nähert sich Oberstaatsanwalt Badle aus strafrechtlicher und Peter Brammen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Die aktuelle Rechtsprechung zu Vergleichs- und Bewertungsplattformen wird von Peter Breun-Goerke dargestellt. Wer haftet für unzulässige Werbekonzepte? Diese Frage wird RA Dr. Hans-Jürgen Ruhl beantworten. RA Dr. Stefan Eck stellt Vorteile und Risiken des Verfügungsverfahrens dar. Viele reden von Digitalisierung in der Gesundheitsbranche; Dr Matthias Reumann zeigt, was heute schon möglich ist.
Weiterführende Hinweise
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH: „Negativzinsen“ bei Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten unwirksam
-
Rückblick: Vortrag auf dem Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB 2025)
-
BGH entscheidet erneut zur Unzulässigkeit von Angaben bei der Bewerbung von Desinfektionsmitteln
-
Gewinnspielwerbung einer Rundfunkanstalt irreführend: LG Leipzig bestätigt Auffassung der Wettbewerbszentrale
-
LG Bremen: Werbung für angebliche Solarpflicht irreführend