Wettbewerbszentrale stoppt Verlosung von Brustoperationen
„Wir schenken Dir eine Brustvergrößerung!“ – so warb ein Radiosender für seine Aktion „Traumbusen“. Zuhörerinnen ab 21 Jahren konnten sich für die Aktion, die in Zusammenarbeit mit einem Arzt für plastische Chirurgie veranstaltet wurde, ganz einfach bewerben
„Füllt das folgende Formular aus und schickt uns Bilder von Eurer Oberweite (von vorne, von links & von rechts fotografiert, gerne ohne Kopf…)“
Am Schluss sollte das Los entscheiden, welche der vorher von dem Arzt untersuchten Bewerberinnen gewinnt.
Die Wettbewerbszentrale ist der Auffassung, dass derartige Aktionen zum einen gegen das Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs.1 Satz 1 Nr. 13 HWG) verstoßen. Danach