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Gesundheit

Wettbewerbszentrale lässt gesundheitsbezogene Angaben für ein Nahrungsergänzungsmittel gerichtlich untersagen – Angaben wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert

Das Landgericht Bielefeld hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln untersagt, Produkte mit Zimtextrakt mit Angaben wie „Ein Beitrag zum gesunden Blutzuckerspiegel“ oder „Durch den regelmäßigen Verzehr von Cassia-Zimt (chinesischem Zimt) zur Nahrungsergänzung kann der Zuckerstoffwechsel günstig beeinflusst werden“ oder „Durch wissenschaftliche Studie belegt: Senkt erhöhte Blutzuckerwerte und trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei“ sowie „Sie sind ein Nahrungsergänzungsmittel mit Zimtextrakt und den Vitaminen C und E sowie den Mineralstoffen Zink und Chrom und leisten einen Beitrag für gesunde Blutzuckerwerte“ anzubieten

Was Unternehmer bei Nutzung von kostenpflichtigen Sonderrufnummern beachten sollten – Fragen und Antworten zum Urteil des EuGH vom 02. März 2017, Rs. C-568/15 zur Kostenbelastung von Verbrauchern bei Anrufen über kostenpflichtige Sonderrufnummern

Der EuGH hat mit Urteil vom02. März 2017, RS C – 568/15 entschieden:
Einem Verbraucher dürfen durch einen Anruf unter einer von einem Unternehmen eingerichteten Servicerufnummer wegen Fragen oder Erklärungen zu einem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag keine höheren Telefonkosten entstehen als die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer.

Das Urteil hat in der Unternehmerschaft und in der Presse ein großes Echo gefunden.

Rückblick: Sachverständigentagung für zahntechnische Sachverständige – Wettbewerbszentrale stellt werberechtliche Regelungen vor

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat anlässlich der Internationalen Dental-Schau (IDS) in Köln am 21. März 2017 die von ihm betreuten öffentlich bestellten Sachverständigen zu einer Sachverständigentagung eingeladen. Es war die 3. Tagung dieser Art die speziell für Sachverständige des Zahntechniker-Handwerks durchgeführt wurde.

Nach der Eröffnung und Begrüßung durch das Vorstandsmitglied, Herrn Zahntechnikermeister Klaus Bartsch, informierte Frau Rechtsanwältin Katharina Bleutge vom Institut für Sachverständigenwesen zum Thema

Aktuelles zum Sachverständigenwesen

Im Anschluss daran referierte Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale zum Thema

Mit Sachverstand werben – werberechtliche Regelungen.

Grundsatzfrage für Mineralwasserbranche geklärt: Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen Vorgaben der Health Claims Verordnung einhalten – BGH weist Nichtzulassungsbeschwerde zurück

Gesundheitsbezogene Angaben für Mineralwasser müssen sich an den Vorgaben der Health Claims Verordnung messen lassen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.01.2017, Az. I ZR 257/15, in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde eines Mineralwasserunternehmens zurückgewiesen

Aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale: Unzulässige Empfehlungen im Verhältnis Arzt – Leistungserbringer

Wenn Ärzte und Hilfsmittelerbringer, wie z.B. Hörakustiker, Augenoptiker oder Sanitätshäuser, zusammenarbeiten, müssen dabei vor allem auch berufsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Kooperation nicht immer berücksichtigt werden, zeigen die folgenden Sachverhalte, zu denen die Wettbewerbszentrale kürzlich Beschwerden erhalten hat:

Wettbewerbszentrale beanstandet Verlosung von Schönheitsoperationen durch Radio RTL Berlin

Die Wettbewerbszentrale hat die aktuelle Aktion von RTL Radio Center Berlin „Arno zahlt Deine Schönheits-OP!“ beanstandet und die Einstellung der Aktion gefordert. Im Rahmen dieser Aktion werden Zuhörerinnen aufgefordert, ihre Bewerbung „vertraulich und mit Foto Deiner Problemzone“ an einen namentlich benannten Arzt zu senden. Werde dann der Name der Bewerberin zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Radiosendung genannt, so zahle der Sender die Schönheits-OP.

Nach EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisbindung: Deutsche Parkinson Vereinigung gibt Unterlassungserklärung gegenüber Wettbewerbszentrale ab

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinson Vereinigung (DPV), in dem zuletzt der EuGH über die Frage der Geltung der Preisbindungvorschriften bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entschieden hatte, hat nun die Patientenvereinigung den streitigen Unterlassungsanspruch anerkannt und die von der Wettbewerbszentrale geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Zur Begründung hat die DPV vorgetragen, dass die Kooperation mit der niederländischen Apotheke DocMorris N. V. gekündigt worden sei.

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

Mit Blick auf die älter werdende Gesellschaft gewinnen Heil- und Hilfsmittel zunehmend an Bedeutung. Hilfsmittel wie z.B. Orthesen, Rollstühle, Hörgeräte oder auch Brillen sollen Versicherten helfen, ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt zu bewältigen. Um das Niveau der Versorgung mit Heil- oder Hilfsmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu sichern, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen noch einmal überarbeitet. Gestern hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Heil- oder Hilfsmittelversorgung (HHVG) in 2. und 3. Lesung abschließend beraten und beschlossen.

Zahlungsmöglichkeiten im Onlinehandel sollen für Verbraucher kostenlos sein – Gesetzesentwurf sieht entsprechende Neuregelung vor

Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.

Aus der Fallpraxis der Wettbewerbszentrale: Die Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen

Verfügt ein Unternehmen, seine Produkte oder Dienstleistungen über herausragende Leistungsmerkmale, ist es legitim, dies in der Werbung herauszustellen. So überzeugend und schlagkräftig Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen auch sein mag – es gilt der Grundsatz: Alle Aussagen müssen wahr sein.

Die folgenden drei Beispiele aus der aktuellen Fallpraxis der Wettbewerbszentrale zeigen, dass Werbung mit Alleinstellungsmerkmalen grundsätzlich möglich ist, wenn bestimmte Kriterien beachtet werden.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de