OLG Frankfurt: Brötchen-Gutscheine aus der Apotheke sind unzulässig
Apotheker dürfen ihren Kunden bei der Abgabe von rezeptpflichtigen und preisgebundenen Arzneimitteln keine Brötchen-Gutscheine aushändigen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt aktuell entschieden (OLG Frankfurt, Urteil vom2.11.2017, Az. 6 U 164/16, nicht rechtskräftig). Die Wettbewerbszentrale hatte Klage gegen den Apotheker eingereicht, weil
