Bundesgerichtshof: Irreführende Gestaltung der Kontoauszüge einer Sparkasse
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem heute im Volltext veröffentlichten Urteil entschieden, dass auch objektiv richtige Kontoauszüge wettbewerbsrechtlich irreführend sein können. Eine solche Irreführung liegt vor, wenn auf seiten des Kunden der Eindruck erweckt wird, er könne über ein Guthaben verfügen, obwohl ihm dies erst aufgrund einer späteren Wertstellung noch nicht zur Verfügung steht und er deshalb bei Geldabhebung für ein paar Tage Sollzinsen bezahlen muss.
