BGH bestätigt seine Entscheidung im Online-Rollenspiel „Runes of Magic“ – Werbeaussage richtet sich gezielt an Kinder
Bei dem Online-Rollenspiel „Runes of Magic“ können die Charaktere der Spieler mit virtuellen Gegenständen ausgerüstet werden. Der Kauf der Gegenstände wurde wie folgt beworben:
„Pimp deinen Charakter-Woche (Überschrift)
Ist Dein Charakter bereit für kommende Abenteuer und entsprechend gerüstet?
Es warten tausende von Gefahren in der weiten Welt von Taborea auf Dich und Deinen Charakter.