Am heutigen Tag wurde das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 8 vom 23.02.2016, S. 233 ff.).
Nach dem Gesetz können Verbände und Kammern bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung, des Betreibens von Auskunfteien, des Erstellens von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen, des Adresshandels, des sonstigen Datenhandels oder zu vergleichbaren kommerziellen Zwecken regeln, Klage erheben ( siehe hierzu bereits die News vom 01.02.2016 >>).
Die das Verbandsklagerecht betreffenden Änderungen werden am morgigen Tag in Kraft treten.
Weiterführende Informationen:
ug (jok)
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