EuGH entscheidet zu Informationspflichten in Print-Anzeigen, in denen für Online-Verkaufsplattformen geworben wird
Der EuGH hat entschieden, dass eine Werbeanzeige, die eine „Aufforderung zum Kauf“ i. S. d. UGP-Richtlinie (2005/29/EG) enthält, die in der Richtlinie geforderten Anbieterinformationen grundsätzlich enthalten muss, dies aber nicht zwingend zu geschehen habe, wenn dem verwendeten Kommunikationsmedium räumliche Beschränkungen auferlegt sind und die Verbraucher die Informationen auf einfache Weise über die in der Werbeanzeige genannte Website des dafür werbenden Unternehmens erfahren können