Werbemails, die über eine Website per Weiterempfehlungsfunktion versandt werden, sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers wettbewerbswidrig (sog. tell a friend Werbung)
In einem aktuellen Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Unternehmen auf seiner Website eine sogenannte Weiterempfehlungsfunktion eingerichtet (Urteil vom 12.09.2013 – Az. I ZR 208/12). Dort konnte der User nicht nur seine eigene E-Mail-Adresse eintragen, sondern auch die E-Mail-Adresse einer weiteren Person. Der Eintrag der fremden E-Mail-Adresse durch den User führte dazu, dass die dort benannte Person eine automatisch generierte E-Mail erhielt, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinwies.