Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich nach Erhalt einer Beschwerde die Werbung auf der Webseite eines Anbieters von häuslichen Gesundheitsversorgungsdienstleistungen mit langjähriger Erfahrung unterbunden.
Der Versorgungsdienstleister hatte bei seinem Internetauftritt mit „20 Jahre + Erfahrung“ sowie „22 Jahre Erfahrung im Bereich ganzheitliche Versorgungskonzepte und Homecare“ geworben. Tatsächlich wurde das Unternehmen jedoch erst im Jahr 2022 gegründet. Die Angabe auf der Webseite, dass das Unternehmen hinsichtlich der beworbenen Versorgungsdienstleistungen bereits einen Erfahrungsschatz von über 20 Jahren besitze, entsprach daher nicht den tatsächlichen Gegebenheiten.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung als irreführend, weil das Unternehmen entgegen der werblichen Anpreisung nicht auf eine entsprechende Unternehmensdauer bzw. Firmentradition von über 20 Jahren zurückblicken konnte.
Das Unternehmen hat sich auf die Beanstandung der Wettbewerbszentrale hin dazu verpflichtet, die entsprechende Werbung mit langjähriger Erfahrung zu unterlassen. Zudem hat das Unternehmen die beanstandeten Werbeaussagen von der Webseite gelöscht.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Gesundheitswesen >>
F 14 0005/23
nas
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH zur Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung: Keine Aufschlüsselung einer durchschnittlichen Sternebewertung nötig
-
LG München I: Teaser müssen als Werbung gekennzeichnet sein
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung für „unsichtbare“ Hörgeräte
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bezeichnung eines Sachverständigen als „öffentlich-rechtlich zertifiziert“
-
LG Bochum: Werbung mit „Ende der Reparaturpauschale“ und Supermarkt-Gutschein für Hörgeräte unzulässig