Am 2. September 2026 fand bei der Industrie- und Handelskammer Dresden der 33. Sachverständigentag der Sächsischen Industrie- und Handelskammern statt.
Die drei sächsischen Industrie- und Handelskammern Chemnitz, Dresden und Leipzig hatten zum diesjährigen Sachverständigentag eingeladen. Der Einladung folgten knapp 100 Teilnehmer, vornehmlich öffentliche bestellte und vereidigte Sachverständige aus den unterschiedlichsten Sachgebieten von „A“ wie Abfallwirtschaft bis „W“ wie „Wärme- und Feuchteschutz“.
Drei Referenten mit ganz unterschiedlichen Themen waren eingeladen:
- Dr. Stefan K. Braun stellte in seinem Vortrag „Medien 5.0: Faktenzeichen Forensik, KI und Fake“ ausgewählte, vielversprechende KI-Ansätze der generativen Bild- und Videoerstellung vor und ordnete aktuelle Beispiele ein.
- Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale e.V. referierte zu dem Thema „Die wettbewerbsrechtlichen Spielregeln für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“.
- Der Psychologe Patrick Wiedemann von der Dr. Ulla Nagel GmbH referierte im Anschluss über das Thema „Resilienz fördern, um Krisen und starken Stress gut zu überstehen“.
Wettbewerbsrechtliche Spielregeln
Dr. Ottofülling vermittelte praxisnah die wichtigsten Grundlagen der Regelungen der jeweiligen Sachverständigenordnungen sowie der dazu ergangenen Auslegungsrichtlinien und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie weiterer relevanter gesetzlicher Bestimmungen.
Anhand konkreter Beispiele erläuterte der Referent, worauf Sachverständige achten sollten, um rechtliche Konflikte mit ihrer Bestellungskörperschaft zu vermeiden und Abmahnungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Denn auch die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterliegen wettbewerbsrechtlichen Spielregeln im Zusammenhang mit ihrer Außendarstellung – sei es, dass sie klassische Printwerbung betreiben, eine Homepage unterhalten oder gar auf Social-Media-Kanälen werblich aktiv sind. Aber auch die Gestaltung des Briefbogens, das Verfassen von Gutachten unter Einbindung von Hilfskräften sowie die Verwendung des von der Bestellungskörperschaft zur Verfügung gestellten Rundstempels kann Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Beanstandungen geben. Die Sachverständigen sind gut beraten, sich bei Fragen an ihre Bestellungskörperschaften zu wenden, war eine der Empfehlungen des Referenten.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Dienstleistungen und Freie Berufe/Sachverständige
Zu Aufsätzen aus dem Bereich Dienstleistungen und Freie Berufe/Sachverständige
ao
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