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Bundesadler auf Dokument

Irreführende Werbeschreiben im Behörden-Look

Ein Briefumschlag mit Bundesadler, doch innen Werbung: Die Wettbewerbszentrale hat postalische Werbung beanstandet, die den Eindruck amtlicher Post erweckte. Mit den Schreiben warb ein Unternehmen für die gewerbliche Anmietung von Immobilien. Nun hat das Unternehmen eine Unterlassungserklärung unterzeichnet.

Bundesadler und NRW-Gestaltung auf Umschlag

Konkret beanstandete die Wettbewerbszentrale die Gestaltung des Briefumschlags und des Briefkopfs. Auf dem Umschlag befanden sich unter anderem ein Bundesadler, das stilisierte Landeswappen Nordrhein-Westfalens sowie der Schriftzug „NRW.“. Hinzu kamen im Adressfeld ein Aktenzeichen und der Hinweis „Persönlich | Vertraulich“.

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale entstand dadurch in der Gesamtschau der Eindruck, es handele sich um ein behördlich veranlasstes Schreiben.

Werbung muss als Werbung erkennbar bleiben

Werbung darf nicht so gestaltet sein, dass Adressaten sie zunächst für ein amtliches Schreiben halten. Gerade bei postalischer Werbung entscheiden Empfänger häufig anhand des Umschlags, ob sie ein Schreiben öffnen und wie aufmerksam sie es lesen. Wird durch Hoheitszeichen, behördenähnliche Symbole oder formale Elemente wie Aktenzeichen ein amtlicher Eindruck erzeugt, kann dies die Wahrnehmung der Werbung erheblich beeinflussen.

Dass das werbende Unternehmen als Absender genannt war, reichte aus Sicht der Wettbewerbszentrale nicht aus, die Irreführung zu beseitigen. Der Absenderhinweis war deutlich weniger auffällig als die übrigen Gestaltungselemente. Auch ein abgedruckter QR-Code könne den Eindruck nicht ausräumen, da Verbraucher dessen Inhalt nicht allein durch Betrachten des Umschlags erfassen könnten.

Die Wettbewerbszentrale sah deshalb eine Irreführung über die Herkunft und den Charakter des Schreibens. Zusätzlich beanstandete sie die Verwendung staatlicher Hoheitszeichen zu kommerziellen Zwecken. Irreführungen wie diese sind kein Einzelfall. Im April hatte die Wettbewerbszentrale bereits vor Gewinnspielwerbung im Behörden-Look gewarnt.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 14.04.2026 // Irreführende „Renten“-Schreiben: Wettbewerbszentrale warnt vor Gewinnspielwerbung im Behörden-Look >>

B 01 0071/26

jr

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