Home News Irreführung durch amtlich wirkendes Standesamt-Portal
Amtsbezeichnung 'Standesamt' auf einem Gebäude

Irreführung durch amtlich wirkendes Standesamt-Portal

Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich die Website eines privaten Anbieters beanstandet, der Dienstleistungen zur Beantragung von Geburtsurkunden anbot. Das Angebot nutzte in Domain, Logo und weiteren Angaben Begriffe wie „Standesamt“ und eine farbliche Gestaltung mit Schwarz, Rot und Gold. Aus Sicht der Wettbewerbszentrale konnte dadurch bei Verbraucherinnen und Verbrauchern der Eindruck entstehen, sie befänden sich auf einem behördlichen oder behördlich legitimierten Portal.

Zusätzliche Gebühren durch das Standesamt

Tatsächlich bot der private Dienstleister keine behördlichen Leistungen an, sondern leitete Anträge im Auftrag der Kundschaft gegen Zahlung eines Honorars an die zuständigen Stellen weiter. Die durch die Standesämter festgesetzten Gebühren mussten Verbraucherinnen und Verbrauchern noch zusätzlich aufbringen.
 
Die Wettbewerbszentrale sah darin eine Irreführung über die Art des Angebots und die Identität beziehungsweise Stellung des Unternehmers. Zusätzlich beanstandete sie, dass der Internetauftritt nicht hinreichend darüber informierte, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Personenstandsurkunden auch unmittelbar bei den zuständigen Behörden beantragen können.

Die niederländische Betreiber-Firma hat das Portal mittlerweile abgeschaltet und sich zur Unterlassung verpflichtet.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 12.11.2025 // Immobilienunternehmen wirbt irreführend mit Bundesflagge >>

Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Dienstleistungen >>

F 07 0072/26

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