Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbung für ein „Kostenloses Angebot…“ in einem Stromvergleichsportal außergerichtlich unterbunden:
Auf dem Portal wurde in den Details zu zwei Stromtarifen mit 12-monatiger Laufzeit jeweils eine 24-monatige Preisgarantie mit einer Checkbox als kostenloses Angebot angezeigt. Konkret lautete die Angabe „Kostenloses Angebot: bis 31.12.2023 Preisgarantie sichern“ bzw. „Kostenloses Angebot: 24 Monate Preisgarantie sichern“.
Klickte der Nutzer die Checkbox an, wurde ihm jeweils ein Tarif mit einer 24-monatigen Laufzeit angezeigt. Allerdings war dieser Tarif in der Summe, d.h. unter Einbeziehung der Boni und des Strompreises im zweiten Vertragsjahr, für den Stromkunden teurer als der zuvor angezeigte Tarif.
Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung als irreführend. Die Plattform gab daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.
Weiterführende Informationen
Zur Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Energie- und Versorgungswirtschaft >>
HH 3 0189/21
mb
Weitere aktuelle Nachrichten
-
EuGH zu Grenzen des Herkunftslandprinzips und des Plattformprivilegs
-
Jahresbericht 2025: Mehr Klagen und ein neuer Name
-
LG München I: Google haftet für falsche Aussagen in KI-Übersicht
-
OLG Düsseldorf nennt praxisnahe Kriterien für Irreführung mit Fake-„Warentests“
-
OLG Koblenz: PV-Komplettangebot ist zulassungspflichtiges Handwerk
