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Computer dürfen mit vorinstallierter Software verkauft werden -Preisbestandteile müssen nicht aufgeschlüsselt werden-

Der Verkauf eines Computers mit vorinstallierter Software stellt in der Regel keine unlautere Geschäftspraxis dar und das Fehlen einer Preisangabe für die einzelnen vorinstallierten Programme ist keine irreführende Geschäftspraxis. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in der Rechtssache C‑310/15 entschieden.

Ein Franzose kaufte einen Sony-Laptop mit vorinstallierter Software. Bei der ersten Nutzung dieses Computers lehnte der Käufer es ab, den „Endbenutzer-Lizenzvertrag“ (EULA) des Betriebssystems zu unterzeichnen, und verlangte von Sony die Erstattung des den Kosten der vorinstallierten Software entsprechenden Teils des Kaufpreises.

LG Konstanz untersagt unlautere Methoden einer Krankenkasse bei der Versicherten-Akquise

Das Landgericht Konstanz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einer Betriebskrankenkasse (BKK) untersagt, Verbrauchern die Mitgliedschaft bei ihr zu bestätigen, wenn tatsächlich keine Mitgliedschaft begründet wurde, oder aber gegenüber der Krankenkasse des Versicherten für diesen die Kündigung zu erklären, sofern der Versicherte gar keine Vollmacht zur Kündigungserklärung erteilt hat

Unzulässige Telefonwerbung eines Inkassodienstleisters

Ein Inkassodienstleister aus Flensburg bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen bei einer Praxisklinik für Mund,- Kiefer,- Gesichtschirurgie per Telefon. In dem Telefongespräch wurde den Mitarbeitern der Praxisklinik angeboten, Forderungen, die nicht über die Abrechnungszentrale oder eine zentrale Abrechnungsstelle eingezogen werden, für die Praxisklinik einzuziehen. Die Praxisklinik hatte zuvor einer werblichen Ansprache per Telefon nicht zugestimmt.

Vorlagebeschluss des BGH zur Produktbezeichnung „Champagner Sorbet“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem aktuell veröffentlichen Beschluss (v. 02.06.2016, Az. I ZR 268/14) mit der Frage beschäftigt, ob ein „Champagner Sorbet“, das die Zutat Champagner zu 12 % enthält, die geschützte Ursprungsbezeichnung Champagner in seiner Produktbezeichnung enthalten darf. Hierzu legt er dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vier Vorlagefragen vor.

EuGH zur Prüfung von Rechtswahlklauseln im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr – Anwendbares Recht richtet sich nach dem Sitz des Verbrauchers

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Wirksamkeit einer im innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern verwendeten Rechtswahlklausel nach dem Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat, zu prüfen ist (Urteil vom 28.07.2016, Rs. C-191/15). Im konkreten Fall hatte die Firma Amazon mit Sitz in Luxemburg die Rechtswahlklausel

„Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts“.

zumindest bis Mitte 2012 in Verträgen im Online-Handel, die unter anderem mit Verbrauchern mit Sitz in Österreich geschlossen wurden, verwendet.

Landgericht Berlin zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an eine Einwilligungserklärung in Telefonwerbung

Das Landgericht Berlin hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren zu den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligungserklärung in den Erhalt von telefonischen Werbeanrufen Stellung genommen (LG Berlin, Urteil vom 14.06.2016, Az.: 16 O 446/15, nicht rechtskräftig).

Die Beklagte im konkreten Fall ist eine Krankenkasse, welche im Rahmen einer Informationsveranstaltung einen Werbeflyer verwendete, durch den der Betroffene aufgefordert wurde, zum Erhalt eines Gratisproduktes seinen Namen sowie seine Anschrift einzutragen.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vorlesung an der Humboldt Universität zu Berlin – ein Einblick in die Praxis der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung für Studierende

Im Rahmen der Vorlesung „Deutsches und Europäisches Lauterkeitsrecht“ mit Schwerpunkt Markt- und Vertragsrecht hat Jennifer Beal, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, am 28. Juni 2016 einen Vortrag an der Humboldt-Universität zu Berlin gehalten (Juristische Fakultät, Prof. Susanne Augenhofer, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung sowie Marktregulierung durch Verbraucher- und Wettbewerbsrecht).

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale für Delegation aus der Ukraine

Im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine hochrangige Delegation aus der Ukraine nach Deutschland eingeladen. Für die Delegation wurde seitens des Veranstalters neben Gesprächsterminen mit verschiedenen Bundesministerien auch ein gemeinsames Treffen am 24. Juni 2016 mit der Wettbewerbszentrale in Berlin organisiert.

Rückblick: Wettbewerbszentrale hält Vortrag beim 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft

Am 14. Juni 2016 fand der 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft in Cottbus statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung von der Industrie- und Handelskammer Cottbus in Kooperation mit dem IVD Berlin-Brandenburg e.V. und dem BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. die Bau- und Immobilienbranche.

Teil des breit gefächerten Programms war unter anderem ein 1-stündiger Vortrag zum Wettbewerbsrecht für Immobilienmakler,

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