Kartellrecht

Bundestag beschließt Verschärfungen des Kartellrechts für Lebensmittel- und Energiesektor

Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 2007 Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet, die den wirtschaftlichen Spielraum von Unternehmen der Lebensmittel- und Energiewirtschaft weiter einschränken. Marktstarken Unternehmen ist es nunmehr generell verboten, Lebensmittel unter Einstandspreis anzubieten.

Verkauf unter Einstandspreis – Bundeskartellamt verhängt Bußgeld gegen die Drogeriemarktkette Rossmann

Das Bundeskartellamt hat gestern mitgeteilt, gegen Rossmann Bußgelder in Höhe von 300.000,– Euro wegen Verkaufs diverser Artikel unter dem eigenen Einstandspreis verhängt zu haben. Im Jahr 2005 seien insgesamt 55 Produkte zu Preisen angeboten worden, die deutlich unter dem eigenen Einstandspreis gelegen hätten.

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