Telekommunikation, Energie- & Versorgung

Wettbewerbszentrale lässt aggressive Werbemethoden eines Energieversorgers gegenüber Flüchtlingen gerichtlich verbieten – bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld

Das Landgericht München I hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem großen deutschen Energieversorger per einstweiliger Verfügung unter anderem verboten, im Rahmen der Akquise durch Drittunternehmen zuzulassen, dass mit Bewohnern von Flüchtlingswohnungen, die nicht zur Zahlung von Strom- und Gasrechnungen verpflichtet werden können, entsprechende Energieversorgungsverträge abgeschlossen werden aufgrund der sinngemäß falschen Behauptungen, man komme im Auftrag des Sozialamtes und die Bewohner der Flüchtlingswohnungen seien verpflichtet, selber für den Strom- und Gasverbrauch zu zahlen

Blickfangwerbung „30 Monate Garantie“ auf gebrauchte Mobilfunkgeräte ohne Hinweis auf obligatorische Geräteregistrierung war irreführend

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Frankfurt (Oder) kürzlich einem Unternehmen, das im eigenen Internetshop gebrauchte Elektronikgeräte zum Verkauf anbietet, untersagt, Waren unter Angabe einer Garantie zu bewerben, ohne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Garantieversprechen darauf hinzuweisen, dass dieses nur nach einer Geräteregistrierung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann

Werbung eines Kabelnetzbetreibers mit unzutreffendem Hinweis auf „eingeschränkten TV-Empfang“ als irreführend beanstandet

Die Wettbewerbszentrale hat jüngst eine Werbemaßnahme eines Kabelnetzbetreibers als irreführend beanstandet, nachdem sie aus Wirtschafts- und Verbraucherkreisen Beschwerden erhalten hatte: Der betreffende Anbieter hatte Postwurf-Sendungen verteilen lassen, auf deren Umschlag jeweils ein Stempelabdruck mit der Aufschrift „Wichtige Information“ abgebildet war. Darunter fand sich – tabellarisch angeordnet – eine Auswahl verschiedener „wichtiger Informationen“, wobei jeweils die Angabe „Eingeschränkter TV-Empfang“ angekreuzt war.

LG Düsseldorf zu Anforderungen an Preisangaben für Mobilfunktarif im Rahmen von Google AdWords

Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Telekommunikationsdienstleister untersagt, im Rahmen von Google AdWords mit einer monatlichen Preisangabe zu werben, ohne auf die für den Tarif einmalig anfallenden Kosten (hier: Kosten einer SIM-Karte) hinzuweisen, wenn über wesentliche Leistungsmerkmale bereits in der Anzeige informiert wird

LG Koblenz: Werbung für DSL-Tarif ohne Hinweis auf Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens irreführend

Das Landgericht Koblenz hat einem Telekommunikationsanbieter untersagt, in Werbeanzeigen für einen DSL-Tarif die Reduzierung der Übertragungsbandbreite nach Verbrauch von 100 GB zu verschweigen (LG Koblenz, Urteil vom 26.04.2016, Az. 1 HK O 1/16; nicht rechtskräftig). Damit bestätigte das Gericht jüngst einen von der Wettbewerbszentrale im Januar 2016 im Eilverfahren erwirkten Beschluss.

Gegenstand der Entscheidung war die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, der blickfangmäßig in einem Printmagazin für einen „DSL Internet & Telefon“ Tarif unter Angabe des monatlichen Preises von 9,99 Euro geworben hatte.

Blickfangwerbung mit „0 Euro Zuzahlung“ für Mobilfunkverträge irreführend, wenn Kunden trotz nachträglicher Erstattung zunächst Zuzahlung leisten müssen

Nach einer von der Wettbewerbszentrale erwirkten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist es irreführend, wenn Mobilfunktarife zusammen mit Mobiltelefonen blickfangmäßig mit „0 Euro Zuzahlung“ beworben werden, obwohl für den Verbraucher zusätzlich zu den monatlichen Kosten eine einmalige Zuzahlung anfällt (LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2016, Az. 38 O 66/15; nicht rechtskräftig). Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Zusatzentgelte nachträglich erstattet werden.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verkündet – Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017 zu beachten

Im Jahr 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (sog. ADR-Richtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige Möglichkeit der Beilegung inländischer und grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu schaffen, die sich aus offline oder online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen ergeben.

Rückblick: Wettbewerbsrechtliche Compliance – Wettbewerbszentrale schult Schornsteinfeger

Am 15.02.2016 fand unter der Organisation des Bundesverbandes für das Schornsteinfegerhandwerk eine Schulung der internen Auditoren und Beauftragten für das Qualitätsmanagement in der Schornsteinfegerschule Niedersachsen in Langenhangen statt. Eines von vielen Themen war auch die wettbewerbsrechtliche Compliance im Schornsteinfegerhandwerk. Zu diesem Thema referierte Sennur Pekpak vom Hamburger Büro der Wettbewerbszentrale vor rund 50 Auditoren.

BGH zur Lesbarkeit und Positionierung von Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen des § 66a Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) geäußert (BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 143/14). Hiernach muss derjenige, der kostenpflichtige Rufnummern (z. B. 0180-Nummern) anbietet oder mit diesen wirbt, das für die Nutzung zu zahlende Entgelt gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufnummer angeben. Der BGH hat nun entschieden,

Abschaffung des Routerzwangs: Kunden haben freie Wahl von Endgeräten ab August 2016

Am heutigen Tag ist das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (BT-Drucks. 18/6280 >>) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (Drucks. 18/6575) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2016 Teil I Nr. 4 S. 106) veröffentlicht worden. Die damit einhergehende Gesetzesänderung zur Abschaffung des Routerzwangs tritt am 01. August 2016 in Kraft.

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