Angebote über Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern dürfen nicht über Umlagefähigkeit von Kostenanteilen täuschen – Wettbewerbszentrale sieht Signalwirkung eines jüngst beendeten Wettbewerbsstreits
Aus Sicht der Wettbewerbszentrale könnte ein langjähriger, jüngst vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I- 4 U 22/14) zu Ende gegangener Wettbewerbsstreit Signalwirkung für Anbieter von Leistungen im mietrechtlichen Kontext, wie z.B. Leistungen im Zusammenhang mit Rauchwarnmeldern oder Heizkostenverteilern, haben:
