Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 13. Mai 2009 in Bad Homburg
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg dem Stromanbieter Lichtblick im Wege der Einstweiligen Verfügung untersagt, bei potentiellen Kunden mit der Angabe, man sei Mitarbeiter der Stadtwerke, vorzusprechen oder vorsprechen zu lassen (Beschluss vom 15.01.2009, Az. 327 O 27/09). Die Einhaltung dieses Verbots ist mit einer Ordnungsgeldandrohung bis zu 250.000,- € für den Einzelfall der Zuwiderhandlung
Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.
Die Wettbewerbszentrale warnt vor einer „Energie-Umfrage“, die die „Info“- oder auch „Gewinnzentrale“ mit Postfach-Anschrift in Lohne veranstaltete. Diese ließ Verbrauchern Postkarten zukommen, auf denen unter der Überschrift „Ihre Meinung ist uns wichtig!“ die Frage „Sind die Energiepreise zu hoch?“ durch das Ankreuzen von „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden konnte.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat jüngst einem Energieversorgungsunternehmen die Verwendung einer Preisanpassungsklausel in Stromlieferungsverträgen untersagt, wonach das Unternehmen zu einer Preisanpassung an die Marktpreise für vergleichbare Vertragsverhältnisse berechtigt war (Urteil vom 13.12.2007 – Az. 1 U 41/07). Gültig war dieser sog. Vario-Tarif für Verträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten.
Der Deutsche Bundestag hat am 15. November 2007 Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verabschiedet, die den wirtschaftlichen Spielraum von Unternehmen der Lebensmittel- und Energiewirtschaft weiter einschränken. Marktstarken Unternehmen ist es nunmehr generell verboten, Lebensmittel unter Einstandspreis anzubieten.
Die Werbeaussage „Gelb – nicht wirklich günstiger“ ist nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts als „Gelb – generell nicht günstiger als E.ON edis“ zu verstehen. Da aus der vergleichenden Werbung von E.ON edis nicht hervorging, dass Yello Strom in einem kleineren Teilbereich niedrigere Entgelte als E.On edis verlangte, stuften die Brandenburger Richter die Werbung von E.ON edis als irreführend ein
Die Wettbewerbszentrale hat gestern in ihrem Büro in Hamburg eine japanische Delegation empfangen. Diese von den National Federation Petroleum Commercial Associations in Tokio entsandte Delegation nutzte ihren Besuch in Deutschland, um sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen des fairen Wettbewerbs in Deutschland zu informieren.
Mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 22 O 40/07 vom 10.04.2007) wurde ein hessischer Energieversorger auf Antrag der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung unlauteren Geschäftsgebarens verurteilt. Der Anbieter hatte, nachdem seine Kunden ihren dortigen Gasliefervertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gekündigt hatten, die Kündigungen zu einem viel späteren Zeitpunkt bestätigt und sich auf einen 12-monatigen Bindungszeitraum berufen oder die Kündigungen gänzlich zurückgewiesen.
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