Neues Reiserecht verabschiedet
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat am 07.07.2017 die zuvor vom Bundestag am 02.06.2017 verabschiedete grundlegende Änderung des Pauschalreiserechts passieren lassen. Das „Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften“ setzt die Pauschalreiserichtlinie der EU um, die eine Vollharmonisierung des Reiserechts in den Ländern der EU bringt. Das Gesetz, das mit Wirkung zum 01.07.2018 in Kraft tritt, bringt sowohl für die Reiseveranstalter als auch für die Reisevermittler grundlegende Änderungen.