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LG Hamburg: Bei einem Produkt aus pflanzlichen Fetten und Milch handelt es sich nicht um „Crème fraîche“

Der Rechtsstreit um die Bezeichnung eines Lebensmittels mit der Angabe „zu verwenden wie Crème fraîche“ ist in erster Instanz zu Gunsten der Wettbewerbszentrale ausgegangen (LG Hamburg, Urteil v. 06.07.2018, Az. 315 O 425/17, nicht rechtskräftig). Der Beanstandung durch die Wettbewerbszentrale lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Das Unternehmen, nach eigenen Angaben einer der bedeutendsten Markenartikelhersteller der Welt, vertreibt eine Mischung aus pflanzlichen Fetten und Milch mit der Angabe „zu verwenden wie Crème fraîche“. Tatsächlich handelte es sich aber nicht um Crème fraîche.

Europäische Kommission fordert Airbnb auf, EU-Verbrauchervorschriften einzuhalten

Die Europäische Kommission und die EU-Verbraucherbehörden haben von Airbnb Änderungen bezüglich ihrer Preisangaben und einiger ihrer Geschäftsbedingungen gefordert. Diese seien nicht mit EU-Verbrauchervorschriften, wie der UGP-RL (2005/29/EG) oder der Missbrauchsklausel-RL (93/13/EWG), vereinbar.

Airbnb solle bei der Darstellung der Preise transparent sein.

SEPA-Verordnung gilt auch für Mietverträge – Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen Immobilienunternehmen Vonovia

Die Wettbewerbszentrale hat beim LG Bochum Klage gegen einen gewerblichen Wohnraumvermieter erhoben, der sich weigert, die von ihm gewünschte Abbuchung der Miete per Lastschrift von Konten außerhalb Deutschlands vorzunehmen.

Die Beklagte – nach eigenen Angaben „Deutschlands führendes Immobilienunternehmen“ – sieht in seinen Wohnraummietverträgen mit Verbrauchern vor, dass die Zahlung der Miete per Lastschrift erfolgen muss und der Verbraucher dazu ein SEPA-Mandat zu erteilen hat. Nach Abschluss des Mietvertrages bat ein Mieter die Gesellschaft um Abbuchung der Miete von einem niederländischen Bankkonto. Er erhielt per Mail die Mitteilung,

6 Monate Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale sieht noch erheblichen Klärungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung

Seit 13.01.2018 sind die neuen Regeln in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Ebenso finden sich dort Informationen über den genauen Inhalt und die Folgen der neuen Regelungen.

Landgericht Köln zum Focus Empfehlungssiegel: Fundstelle muss angegeben werden – Siegel unterliegt dagegen nicht dem heilmittelwerberechtlichen Empfehlungsverbot

Das Landgericht hat auf die Klage der Wettbewerbszentrale hin einen Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie verurteilt, nicht mehr mit einem Siegel „Focus Empfehlung 2017“ zu werben, ohne dem angesprochenen Verkehr den Test zumindest durch Angabe einer Fundstelle zugänglich zu machen. Einen Verstoß gegen das heilmittelwerberechtliche Empfehlungsverbot sieht es dagegen nicht und hat die Klage wegen dieses Punktes abgewiesen

„New Deal for consumers“ – Bundesrat beschließt Stellungnahme zum EU-Richtlinienvorschlag über Verbandsklagen

In seiner Sitzung vom 6. Juli 2018 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher COM(2018) 184 final beschlossen (Bundesrat, Drucksache 155/18 >> (Beschluss) (2)), die er direkt an die EU-Kommission übermittelt. Darin begrüßt er das verfolgte Ziel, „mit der Verbandsklage ein effizientes Instrument zur Verfügung zu stellen, um Verstöße gegen das Unionsrecht, die den kollektiven Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher schaden, zu unterbinden und von rechtswidrigen Praktiken abzuschrecken.“

Irreführende Werbung für den Erwerb von Investmentfonds-Anteilen unterbunden – Wettbewerbszentrale erreicht Unterlassungsverpflichtung eines Versicherungsmaklers

Der Wettbewerbszentrale hat im Hinblick auf die Werbung eines Versicherungsmaklers für eine Fondsanlage außergerichtlich die Unterlassung einiger irreführender Aussagen erreicht: Der Versicherungsmakler, der sich gleichzeitig auch als Finanzdienstleister betätigt, hatte in einem Kundenanschreiben für Geldanlagen in Form eines Investmentfonds geworben, der der Aufsicht durch die luxemburgische Finanzaufsicht unterliegt.

Großbritannien: TV-Spot für Apple iPhone X mit der Aussage „Porträts in Studioqualität“ zulässig und nicht irreführend

Die Werbeaufsicht in Großbritannien (Advertising Standards Authority – ASA) hat entschieden, dass der Apple-Werbespot zum iPhone X mit u. a. der Aussage „Portraits in Studioqualität“ keine irreführende Werbung darstellt.

Der Fall
Ein TV-Spot für das Apple iPhone X, im März 2018, enthielt den Text „Radikal neue Kameras mit Portrait Lighting“. Porträts in Studioqualität.

Apotheke darf keine Sammelbox für Rezepte im Supermarkt aufstellen

Das Oberverwaltungsgericht hat es einer Apothekerin untersagt, eine Box zum Sammeln von Rezepten in einem zu ihrer Apotheke nahegelegenen Supermarkt aufzustellen und die bestellten Arzneimittel den Kunden nach Hause zu liefern.

Der Fall
Eine Apothekerin stellte im Eingangsbereich eines Supermarkts, der wenige Kilometer von ihrer Apotheke entfernt liegt, eine Sammelbox auf, in die Kunden Rezepte und Bestellscheine für Arzneimittel einwerfen konnten.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de