Abtransport von Viren – Wettbewerbszentrale beanstandet Fitnessstudiowerbung
Nach Beendigung des Corona-Shutdown haben auch die Betreiber von Fitnessstudios ihre Werbeaktivitäten wieder aufgenommen.
Nach Beendigung des Corona-Shutdown haben auch die Betreiber von Fitnessstudios ihre Werbeaktivitäten wieder aufgenommen.
Das sehen die Instanzgerichte unterschiedlich. In einer aktuellen Entscheidung kommt das OLG Hamburg zu dem Ergebnis, dass Influencer Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht explizit als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn es für den Verbraucher offensichtlich ist, dass es sich um Influencer-Marketing handelt (Urteil v. 02.07.2020, Az. 15 U 142/19).
Ein Lebensmitteldiscounter bewarb im Rahmen seines Kundenbindungssystems den verbilligten Erwerb von Messern und einer Schere mit dem Hinweis „Schweizer Qualität“:
Das OLG Hamm hat einem Friseur untersagt, mit Aussagen wie „Haarsprechstunde bei Haarausfall und Kopfhaut-Problemen“ oder mit der Spezialisierung auf die Diagnose und Therapie von verschiedenen Arten von Haarausfall und Kopfhaut-Problemen zu werben
Hierüber hat der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Er hat zur Klärung dieser Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vier Fragen vorgelegt (Beschluss vom 25. Juni 2020, Az. I ZR 176/19).
Die Wettbewerbszentrale hat heute eine Stellungnahme zum Angebot von Fahrschulen nach der geplanten Absenkung der Mehrwertsteuersätze am 01.07.2020 veröffentlicht.
Das Landgericht Saarbrücken hat einer im Saarland ansässigen Krankenkasse untersagt, mit einem Leistungsvergleich zwischen ihr und einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zu werben, wenn nicht beim eigenen Leistungsangebot deutlich und unübersehbar auf Leistungs- und Erstattungseinschränkungen hingewiesen wird
In einem Verfahren zwischen einer Verbraucherschutzorganisation und einem Unternehmen, das mit Tiefkühllebensmitteln handelt, hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass es den lebensmittelrechtlichen Informationspflichten nicht genügt, wenn Zutaten oder Allergene im Internet nur unverbindlich angegeben und der Verbraucher auf die Verpackung verwiesen wird
Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft und bringt einheitliche und verbindliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten mit sich.
Ein Online-Händler, der Matratzen verkauft, warb in einem Gutscheinheft eines Drittanbieters mit einem Gutschein über 37%, der beim Kauf von Matratzen in seinem Online-Shop gewährt werden sollte, wie folgt:
37% Rabatt*
www. …….de gültig bis …….
Rabattcode: A….37
*Der Gutschein ist nur unter www……..de einlösbar und nicht mit anderen
Rabattaktionen kombinierbar. Er ist einmal gültig und nicht bar einlösbar. Es gibt keinen
Mindestbestellwert. Gültig bis zum …….“
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