Die Wettbewerbszentrale hat heute eine Stellungnahme zum Angebot von Fahrschulen nach der geplanten Absenkung der Mehrwertsteuersätze am 01.07.2020 veröffentlicht.
Neben der Feststellung der zu Grunde liegenden unterschiedlichen Sachverhalte enthält diese Stellungnahme Hinweise zur Auswirkung der Steuersenkung auf die verschiedenen Vertragskonstellationen bei den Ausbildungsverträgen.
Darüber hinaus enthält die Stellungnahme einige Hinweise zu konkreten Vorschlägen aus dem Kreise der Fahrlehrerschaft zum Umgang mit den Folgen der Corona-Pandemie.
Kontakt:
Wettbewerbszentrale, Büro Bad Homburg
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Peter Breun-Goerke
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg
Telefon: (0 61 72) 12 15 18
Telefax: (0 61 72) 8 44 22
E-Mail: breun-goerke@wettbewerbszentrale.de
Weiterführende Informationen
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung
-
Pauschale Bezeichnung von Fertiggerichten als „gesunde Ernährung“ ist rechtswidrig