Oberlandesgericht Düsseldorf: Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Mainz sind nicht kartellrechtswidrig – 23.03.2004
Der Kartellsenat hat in einem Verfahren eine Verfügung des Bundeskartellamts, durch die einem Stromversorger die Erzielung bestimmter Erlöse aus der Überlassung seines Stromnetzes an Drittanbieter untersagt worden ist, aufgehoben.
