Für die EU-Kommission steht der ökologische Nutzen des Einwagpfands und des deutschen Rücknahmesystems von Verpackungen nicht in Frage. Sie ist aber der Ansicht, dass die Art in der diese Systeme in Deutschland betrieben werden, den Handel mit Getränken aus anderen Mitgliedstaaten unverhältnismäßig stark behindert. Importierte Getränke sind von den deutschen Regelungen besonders stark betroffen, weil diese – in erster Linie wegen langer Lieferwege – zu ca. 95 Prozent in Einwegverpackungen angeboten werden.
Darüber hinaus gibt es aus Sicht der Kommission bis heute noch kein funktionierendes landesweites Rücknahmesystem, das es den Verbrauchern erlauben würde, Einwegverpackungen bei jeder beliebigen Verkaufsstelle zurückzugeben und sich dort das bezahlte Pfand zurückerstatten zu lassen. Die Einzelhändler sind stattdessen nur verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen, die nach Art, Form und Größe mit denjenigen identisch sind, die sie selbst im Angebot haben. Die Annahme anderer Arten von Leergut dürfen sie verweigern. Auf diese Weise sind verschiedene „Insellösungen“ entstanden, die zur Erhöhung der Produktionskosten beitragen und die Einfuhr von Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken aus anderen Mitgliedstaaten behindern.
Die EU-Kommission sieht in dieser Situation eine Einschränkung des freien Warenverkehrs. Dies kann nach Meinung der Kommission durchaus dazu führen, dass der Wettbewerb auf dem deutschen Markt eingeschränkt wird, so dass der Verbraucher weniger Auswahl hat und unter Umständen sogar höhere Preise zahlen muss. Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit das nationale Recht entsprechend anzupassen.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20.04.2004
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