Bundesgerichtshof: Verabschiedungsschreiben an Kunden nach eigener Kündigung kann als unzulässiges Ausspannen gewertet werden
Ein Arbeitnehmer, der vor seinem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis ein „Verabschiedungsschreiben“ an die von ihm betreuten Kunden richtet, kann sich dem Vorwurf des unlauteren Verhaltens aussetzen.
