Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Voten der Opposition hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags dem rot-grünen Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zugestimmt. Union und FDP konnten sich mit ihren Änderungsvorschlägen nicht durchsetzen.
Drei Änderungsanträge der FDP-Fraktion wurden mit der Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Hierdurch sollte unter anderem eine Formulierung gegen die Telefonwerbung neu gefasst werden. Die Auffassung der Koalition, die Telefonwerbung verbieten zu wollen, sei „schlicht falsch“, so die Liberalen. Der Durchschnittsverbraucher sei in der Lage, mit dieser Art von Werbung angemessen umzugehen. Der Passus zur Gewinnabschöpfung sollte nach Auffassung der FDP gestrichen werden. Bei der Gewinnabschöpfung ist geregelt, wer vorsätzlich unterlauteren Wettbewerb begeht und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, kann auf dessen Herausgabe an den Bundeshaushalt in Anspruch genommen werden.
Die SPD betonte, Gewerbetreibende dürften nicht einfach bei Privatpersonen anrufen.
Die CDU/CSU setzt auf den „mündigen Bürger“. Im europäischen Vergleich sei die deutsche Gesetzesfassung „einfach zu restriktiv“, beispielsweise bei der Telefonwerbung. Verbraucherschützer und die Wirtschaft seien mit der gefundenen Lösung nicht einverstanden Zu der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung hielten sie der Regierung vor, die Beweislastverteilung sei ungelöst. Kein Mensch wisse, was den tatsächlich erzielten Gewinn ausmache, gab die CDU/CSU zu bedenken. Rechtliche Unsicherheiten würden mit dem zu verabschiedenden Gesetz in Kauf genommen.
Quelle: Meldung des Bundestages vom 24.03.2004
Weiterführende Links zu diesem Thema
Meldung des Bundestages vom 24.03.2004
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung
-
Pauschale Bezeichnung von Fertiggerichten als „gesunde Ernährung“ ist rechtswidrig