„Vorher-Nachher-Werbefotos“ für Schönheitsoperationen ab 1. April 2006 unzulässig
Ab dem 1. April unterfallen so genannte Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerungen durch Implantate oder Fettabsaugung zur Verbesserung der Körperformen in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Fachärzte für plastisch-ästhetische Chirurgie müssen bei der Werbung für ihre Operationsmethoden in Zukunft insbesondere die Schranken des § 11 HWG und die dort normierten unzulässigen Formen der Publikumswerbung beachten.
