Bundesgerichtshof: Betreiber einer Internet-Rezeptsammlung kann für widerrechtlich durch Dritte hochgelade Fotos haften
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.11.2009. Az. I ZR 166/07) haftet der Betreiber einer Internet-Rezeptsammlung unter bestimmten Umständen für durch die Nutzer der Internetseite widerrechtlich hochgeladene fremde Fotos.