Bundesgerichtshof zu den Grenzen humorvoller Werbevergleiche – Bild-Zeitung verliert Klage gegen TAZ
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte über die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung der Zeitung TAZ („dieTagezeitung“) mit der Bild-Zeitung zu entscheiden (Urteil vom 01.10. 2009, Az. I ZR 134/). Ein Werbvergleich ist gem. nach § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG unzulässig, wenn er das Produkt oder den Mitbewerber herabsetzt oder verunglimpft.
Im einzelnen: Die TAZ warb im Jahr 2005 mit einem Kino-Werbespot für ihre Tageszeitung. Im ersten Teil des Werbepots ist vor einem als „Trinkhalle“ bezeichneten Zeitungskiosk ein mit dem Logo der BILD-Zeitung versehener, leerer Zeitungsständer zu sehen.