Home News Seite 190

News

Aussage „Röstung über offenem Feuer“ irreführend, wenn Kaffee in Trommelröster durch Gasflammen erhitzt wird

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat durch Beschluss vom 08.04.2011, Az. 4 U 173/10 die Berufung einer Kaffeerösterei gegen das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 28.09.2010, Az. 1 HK O 24/10 zurückgewiesen, mit dem der Kaffeerösterei die Verwendung der Aussage „behutsame Röstung über offenem Feuer“ für die Röstung von Kaffee in einem Trommelröster untersagt worden war. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte bereits mit Hinweisbeschluss vom 28.02.2011 ausgeführt, dass es beabsichtige, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle voraus

Die Wettbewerbszentrale hat aufgrund von Beschwerden mehrere Online-Händler abgemahnt, die im Internet Bio-Lebensmittel anbieten, ohne selbst den Kontrollen einer zuständigen Öko-Kontrollstelle zu unterliegen. Eine entsprechende Zertifizierung ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Derjenige, der sich den gesetzlichen Vorgaben entzieht, verschafft sich damit einen Wettbewerbsvorteil. Die Mehrzahl der Händler wird sich aufgrund der Beanstandung zertifizieren lassen, die anderen nehmen die Bio-Produkte aus ihrem Sortiment.

„Goldankauf zum Spitzenpreis“

Die Wettbewerbszentrale erhält derzeit vermehrt Beschwerden über Anzeigen, in denen für den Ankauf von Gold, insbesondere von Zahngold und Schmuck geworben wird. In der Anzeige eines Juweliers hieß es wie folgt:

„Goldankauf zum Spitzenpreis p.G.Fg. … 333er 16,– € … 585er 21,50 € … Zahngold gelb 18,– € …“.

Ein Reseller ist kein Beauftragter des Verbindungsnetzbetreibers

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18.10.2010, Az. I ZR 174/08 – Änderung der Voreinstellung III – eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Firma Colt Telecom GmbH abgewiesen, vgl. Aktuelles vom 18.11.2010. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes werden Reseller nicht als Beauftragte für Verbindungsnetzbetreiber im Verhältnis zum Endkunden tätig, wenn sie ihre Netzdienstleistungen als Vorprodukte zur Verfügung stellen.

Verabredete Unterlassungserklärung

Erneut musste sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch beschäftigen, durch eine verabredete Unterlassungserklärung eine berechtigte Abmahnung zu unterlaufen.

Fünf Fahrschulen warben Anfang März 2011 für die Durchführung von freiwilligen Fortbildungsseminaren für Fahranfänger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Probezeitverkürzung. Wenn man die dort angegebene Telefonnummer kontaktierte, erhielt man die Auskunft, dass in Kürze ein solcher Kurs beginne und man sich mit einer der fünf Fahrschulen in Verbindung setzen sollte.

Vertrauenswerbung von Finanzdienstleistern

Wiederholt muss sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch von Finanzdienstleistern beschäftigen, um Kundenvertrauen zu werben mit dem Hinweis auf eine Beaufsichtigung durch die BaFin.

Allein mit einem solchen Hinweis wollte sich ein Unternehmen, das unter der Bezeichnung „Abrechnungsservice‘“ um Kunden warb, nicht begnügen und bildete im Internet den Bundesadler ab mit dem gleichzeitigen Hinweis „Geprüftes Unternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“.

„Die faire Milch“ ist irreführend

Das Landgericht Landshut hat mit Urteil vom 30.03.2011, Az. 1 HK O 1426/10 einer Milchvermarktungsgesellschaft verboten, mit der Bezeichnung „Die faire Milch“ zu werben. Daneben darf auch die Aussage „kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland“ nicht weiter verwendet werden.

Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 11. Mai 2011 in Bad Homburg

Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 11. Mai 2011 in Bad Homburg ein ( Einladung/Programm >>).

Im öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung stehen einmal mehr Fragen zur geschäftlichen Ethik, zu einem werteorientierten unternehmerischen Handeln, wie sie heute vielfach von der Gesellschaft wie vom Verbraucher eingefordert werden, im Fokus. Die Unternehmen reagieren darauf, indem sie sich zunehmend „good governance“, „corporate social responsibility“ und „sozial- und umweltverantwortliches, am Ziel der Nachhaltigkeit ausgerichtetes unternehmerisches Handeln“ auf die Fahnen schreiben.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Wettbewerbszentrale e.V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de