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„Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ als unzulässige Alleinstellungsbehauptung untersagt

Das Landgericht Kiel hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren einen Telekommunikationsanbieter zur Unterlassung der Aussage „Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ verurteilt, wenn auf dem deutschen Mobilfunkmarkt andere Angebote für Allnet-Flatrates existieren, die betreffend die beworbenen Leistungsinhalte gleichwertig oder besser als das beworbene Angebot sind und zu einem gleich hohen oder niedrigeren Preis in Anspruch genommen werden können (LG Kiel, Urteil vom 22.11.2013, Az.14 O 70/13).

Bank darf per AGB kein Reklamationsentgelt fordern

Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank, die ein pauschaliertes Entgelt für Reklamationen, Nachfragen oder Nachforschungen im Zusammenhang mit Überweisungen oder ein pauschales Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einer Nichtabnahmeentschädigung eines Kredites vorsehen sind unzulässig. Eine dementsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (Az. 23 U 50/12) ist nach Revisionsrücknahme (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.01.2014, Az. XI ZR 180/13) aktuell rechtskräftig geworden.

EuGH erleichtert den Widerruf von Lebensversicherung

Auf eine Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs hat der EuGH festgestellt, dass die deutsche Regelung in § 5a Versicherungsvertragsgesetzes den Lebensversicherungsrichtlinien der EU entgegensteht (Urteil Rs. C-209/12). Hiernach erlischt für den Kunden, das Recht zum Widerspruch generell ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie, auch wenn die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

EuGH: Mangelnde Verfügbarkeit einer beworbenen Ware kann die „geschäftliche Entscheidung“ eines Verbrauchers beeinflussen

Eine italienische Supermarktkette hatte in einer zweiwöchigen Werbeaktion u.a. einen Laptop zu einem Sonderpreis angeboten. Diesen konnte ein Verbraucher allerdings in dem von ihm aufgesuchten Supermarkt in dem beworbenen Zeitraum nicht erwerben.

Mit seiner Vorlagefrage möchte das italienische Gericht vom EuGH wissen, ob eine Werbung allein deshalb „irreführend“ im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29 ist, weil sie falsche Angaben enthält oder geeignet ist den Durchschnittsverbraucher zu täuschen, oder ob es zusätzlich noch erforderlich ist, dass die Werbung den Verbraucher zu einer „geschäftlichen Entscheidung“ veranlasst, die er ansonsten nicht getroffen hätte.

OLG Hamm: Reparatur-Gutscheine als Zugabe zur KFZ-Reparatur eines Kasko-Schadens wettbewerbswidrig

Wird einem Kunden für die Reparatur eines Kasko-Schadens ein Gutschein für einen Folgeauftrag angeboten, so ist dies wettbewerbswidrig, wenn sich die Kasko-Versicherung nicht mit einer solchen Werbung einverstanden erklärt hat. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm mit einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 12.11.2013 – 4 U 31/13).

Auch ein Versicherungsvertreter darf Provision vereinbaren

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes darf ein Versicherungsvertreter, der Kunden im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft Versicherungen vermittelt, bei denen die vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Beiträge keinen Provisionsanteil für die Vertragsvermittlung enthalten (sogenannte Nettopolice), mit seinen Kunden eine Vergütungsvereinbarung treffen, nach der er von diesen ein Entgelt für seine Dienstleistung erhält.

„Rotbäckchen“-Saft darf nicht mit der Angabe „lernstark“ werben

Der Kindersaft „Rotbäckchen“ darf nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 11.12.2013, Az. 9 U 405/13) nicht mehr mit den Aussagen „lernstark“ und „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ werben. Auf der Vorderseite der Flasche ist ein blondes Mädchen mit leuchtend roten Wangen und einem blauem Kopftuch abgebildet unter dem sich diese Angaben befinden.

Glücks-Wochen-Gewinnspiel für Weingummi ist trotz Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz zulässig

Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Hersteller von Weingummi und Lakritz ein Gewinnspiel im Fernsehen ankündigen darf, bei dem die Teilnahme nur möglich ist, wenn die Kunden fünf Produkt-Packungen des Herstellers gekauft haben (Urteil vom 12.12.2013 – I ZR 192/12).

Ein Mitbewerber hielt die Werbung für wettbewerbswidrig, weil sie die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausnutze.

Wettbewerbszentrale beanstandete irreführende Werbung eines deutschen Unternehmens in Tschechien – Grenzüberschreitender Wettbewerbsverstoß abgestellt

Die Wettbewerbszentrale hat gegenüber einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland, das in Tschechien ein SMS-Chat-Portal betreibt, eine Geschäftspraxis als irreführend beanstandet. Der Wettbewerbsverstoß wurde in der Folge abgestellt.

Das Unternehmen, das sich selbst als Kontaktportal bezeichnet, hatte in der tschechischen Republik für sein Chatforum wie folgt geworben: „SMS Chat Portal für Kontakte mit interessanten Frauen und Männern“.

Erneut: Verkaufsbeschränkungen bei verbilligten iTunes-Karten

Ein weiteres Mal musste sich die Wettbewerbszentrale mit einer in der Werbung nicht mitgeteilten Beschränkung der Abgabemenge beim Verkauf von verbilligten iTunes-Karten beschäftigen. Ein Elektronikmarkt in Baden-Württemberg bewarb im Juni 2012 den Verkauf dieser Bezahlkarten mit dem Angebot, Karten im Wert von 15 € zum Preis von 10 € und Karten im Wert von 25 € zum Preis von 15 € abgeben zu wollen. Einem Kunden, der das Geschäft aufsuchte und drei Karten erwerben wollte, wurde die Abgabe dieser Karten verweigert

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