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Generalanwalt beim EuGH: Werbeaussage für Früchtequark ist gesundheitsbezogene Angabe; Hinweispflichten gelten ab dem 1. Juli 2007

Die Wettbewerbszentrale hatte den Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark als irreführend beanstandet, da das Produkt nach Auffassung der Wettbewerbszentrale deutlich mehr Zucker enthält als Milch. Der Slogan stelle überdies eine nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe über Lebensmittel dar und sei daher als Verstoß gegen Art. 9 und 10 Health Claims Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) zu werten.

Werbemails, die über eine Website per Weiterempfehlungsfunktion versandt werden, sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers wettbewerbswidrig (sog. tell a friend Werbung)

In einem aktuellen Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Unternehmen auf seiner Website eine sogenannte Weiterempfehlungsfunktion eingerichtet (Urteil vom 12.09.2013 – Az. I ZR 208/12). Dort konnte der User nicht nur seine eigene E-Mail-Adresse eintragen, sondern auch die E-Mail-Adresse einer weiteren Person. Der Eintrag der fremden E-Mail-Adresse durch den User führte dazu, dass die dort benannte Person eine automatisch generierte E-Mail erhielt, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinwies.

Irreführende Werbung mit einer Beauftragung durch die IHK

Das Saarländische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 23.10.2013, Az. 1 U 225/12 – 68 -, einem Versicherungsmakler untersagt, gegenüber potenziellen Kunden die Behauptung aufzustellen, es läge eine Beauftragung der Industrie- und Handelskammer vor.

Der Versicherungsmakler hatte sich an Existenzgründer telefonisch gewandt mit der Behauptung, er sei von der IHK beauftragt worden, bei den Existenzgründern eine Versicherungsüberprüfung vorzunehmen,

LG Berlin untersagt unerlaubte Telefonwerbung

Das Landgericht Berlin hat der primamobile GmbH mit rechtskräftigem Urteil vom 30.08.2013 untersagt, Verbraucher ohne ihr vorheriges Einverständnis anzurufen oder von Dritten anrufen zu lassen (Anerkenntnisurteil vom 30.08.2013, Az. 15 O 587/12). Durch eine Vielzahl von Beschwerden ist die Wettbewerbszentrale auf die unerlaubten Telefonanrufe des Telekommunikationsunternehmens aufmerksam geworden.

Verpflichtung zur Preisauszeichnung bei Trauringen auch bei schwankendem Goldpreis und ausgestellten Attrappen

Mit Anerkenntnisurteil vom 05.09.2013, Az. 16 O 166/12, verurteilte das Landgericht Dortmund einen Juwelier zur Preisauszeichnung von in Schaukästen und Schaufenstern sichtbar ausgestellten Trauringen. Ein Juwelier präsentierte Trauringe in seinem Geschäftsbetrieb in Schaukästen und in den Schaufenstern, ohne jedoch die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebene Preisauszeichnung vorzunehmen.

Werbung für Verbraucherkredite ohne 2/3-Beispiel

In einem weiteren Fall ist die Wettbewerbszentrale gegen die Werbung einer Bank für einen Verbraucherkredit ohne Angabe des so genannten 2/3-Beispiels vorgegangen. Die Bank bewarb im Internet einen Verbraucherkredit. Im Rahmen der Werbung wurde das in der Preisangabenverordnung verlangte „repräsentative Beispiel“ weder in den beworbenen Kreditkonditionen noch in dem im Internet abrufbaren Preisaushang mitgeteilt.

Kostenlose Visakarte – comdirect bank zur Zahlung von Ordnungsgeld verurteilt

Das Landgericht Itzehoe hatte der comdirect bank mit rechtskräftigem Urteil vom 20.03.2012 untersagt, im Rahmen der Werbung für eine Kontoeröffnung eines sogenannten „kostenlosen Girokontos“ „ohne Mindesteingang“ mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der kostenlosen Ausstellung einer Visakarte zu bewerben, solange die Bank die Ausstellung der Visakarte von monatlichen Zahlungseingängen abhängig macht. Der Wettbewerbszentrale gingen danach Beschwerden zu, dass die Bank trotz dieser rechtskräftigen Untersagung im Internet unverändert die Eröffnung des Girokontos ohne Mindestgeldeingang mit dem Hinweis auf die Ausstellung der kostenlosen Visakarte bewarb.

OLG Karlsruhe verbietet Prämienprogramm eines Herstellers von Brillengläsern

Maßnahmen von Medizinprodukteherstellern zur Förderung des Absatzes durch gewerbliche Abnehmer sind insbesondere im Bereich der Wertreklame nur in engen Grenzen möglich, weil das Zuwendungsverbot des § 7 HWG mit seinem ausgeprägtem Regel-/Ausnahmecharakter hier wenig Spielraum lässt. Die Firma Essilor als einer der weltführenden Hersteller von Brillengläsern musste dies in Bezug auf sein Partnerprogramm durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Oktober 2013 zum Az. 4 U 95/13 erfahren.

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