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Die Hinweispflichten des Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung galten nach dem EuGH bereits im Jahr 2010

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. April 2014 die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 05.12.2012, Az. I ZR 36/11) dahingehend beantwortet, dass die Hinweispflichten des Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung bereits im Jahr 2010 galten (EuGH, Urteil vom 10.04.2014, Rs. C-609/12). Der Europäische Gerichtshof hat sich damit der Auffassung des Generalanwalts angeschlossen (Schlussanträge vom 14.11.2013, Rs. C-609/12, siehe die News vom 14.11.2013 >>).

Wer auf seiner eigenen Website Bücher zum Kauf über Amazon anbietet, wird dadurch nicht zum Buchhändler

Bietet jemand eine bestimmte Auswahl von Büchern passend zu seinem sonstigen Angebot auf seiner Internetseite an und können diese Bücher dann per Klick über Amazon bestellt werden, so entsteht hierdurch kein Wettbewerbsverhältnis zu einem direkten Verkäufer von Büchern. Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche scheitern in einem solchen Fall an der notwendigen Voraussetzung des Mitbewerbers gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), das dieser bereits im Oktober 2013 entschieden hat (Urteil vom 17.10.2013, Az. I ZR 173/12 – Werbung für Fremdprodukte) und dessen Entscheidungsgründen jetzt aktuell vom Bundesgerichtshof veröffentlicht wurden.

Preisangabenverordnung gilt auch bei Wettbewerb der öffentlichen Hand

Kommunen bieten Ihre Dienstleistungen nicht selten auch Verbrauchern an und stellen sich damit in den Wettbewerb zu privaten Anbietern. Bei dieser erwerbswirtlichen Tätigkeit ist die öffentliche Hand an die Regeln des Wettbewerbsrechts gebunden. Bei Rechtsverstößen kann es daher zu Abmahnungen gegen die öffentliche Hand kommen.

BGH: Preisnachlass für Zeugnisnoten zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Werbeaktion eines Elektronikmarktes, bei der Schüler eine Kaufpreisermäßigung von 2 € für jede Eins im Zeugnis erhalten sollten, nicht wettbewerbswidrig ist (Urteil vom 03.04.2014, Az. I ZR 96/13 – Zeugnisaktion). In der Werbeanzeige hat der Elektronikmarkt explizit darauf hingewiesen, dass die Ermäßigung für alle angebotenen Warenbereiche gelte.

LG Aurich untersagt Autoritätsmissbrauch eines Bezirksschornsteinfegermeisters

Das Landgericht Aurich hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit Urteil vom 12.02.2014, Az. 6 O 17/12, untersagt, unter Hinweis auf die hoheitliche Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister für privatwirtschaftliche Verrichtungen, wie zum Beispiel für den Verkauf von Kamin- und/oder Pelletöfen, zu werben.

Werbung mit überhöhter UVP ist irreführend

Die Gegenüberstellung der aktuellen Verkaufspreise mit einer unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers ist ein beliebtes Werbemittel, um auf die Preiswürdigkeit des Angebotes aufmerksam zu machen. Irreführend ist eine derartige Preiswerbung jedoch, wenn überhöhte Beträge als unverbindliche Preisempfehlung genannt werden.

BGH: Der Begriff „diplomiert“ verweist i.d.R. nicht auf den akademischen Grad „Diplom“

Nach einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) drückt die adjektivische Form „diplomiert“ in Deutschland nicht aus, dass eine Person berechtigt ist, den akademischen Grad „Diplom“ zu führen (Urteil vom 18.09.2013, Az. I ZR 65/12). Dies gelte vor allem für Berufe, deren Ausübung grundsätzlich keine entsprechende akademische Ausbildung voraussetze.

Wettbewerbszentrale rügt irreführenden Preisvergleich und die Preisgarantiewerbung eines Stromanbieters

Ein Energieversorger in Süddeutschland warb im Internet mit einem Preisvergleich für die eigenen Stromprodukte, indem es den eigenen Sondertarif mit dem Grundversorgungstarif eines Mitbewerbers verglich. Dabei wurde dem Preisvergleich ein jährlicher Stromverbrauch von über 7.000 kWh zugrunde gelegt. Der Preisvergleich fiel mit einer deutlichen Kostenersparnis für den Sondertarif und damit zugunsten des werbenden Energieversorgers aus.

BGH zu der Frage, wann bei einer KFZ-Werbung eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Angebot anzusehen ist und damit eine Endpreisangabe in der Werbung erforderlich wird

In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der BGH entschieden, dass in einer gemeinsamen Werbeanzeige von mehreren Kfz-Händlern ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers nur dann ein Angebot im Sinne der Preisangabenverordnung darstellt, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt

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