Abschaffung des Routerzwangs: Kunden haben freie Wahl von Endgeräten ab August 2016
Am heutigen Tag ist das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (BT-Drucks. 18/6280 >>) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (Drucks. 18/6575) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2016 Teil I Nr. 4 S. 106) veröffentlicht worden. Die damit einhergehende Gesetzesänderung zur Abschaffung des Routerzwangs tritt am 01. August 2016 in Kraft.
