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Stornopauschalen 100% in Hotel-AGB – Kaum noch Regelverstöße

In den vergangenen Jahren musste die Wettbewerbszentrale wiederholt Buchungsbedingungen internationaler Hotelketten im Hinblick auf Storno-Regelungen beanstanden ( siehe News der Wettbewerbszentrale vom 10.06.2014: Stornopauschalen 100% in Hotel-AGB >>).

Bei namhaften Hotelketten wie z. B. Accor, Starwood und anderen, war bei manchen der angebotenen Tarife in Buchungsbedingungen festgelegt, dass bei Stornierung des Hotelzimmers eine Stornoentschädigung in Höhe des vollen Übernachtungspreises erfolgen sollte.

BGH zur Lesbarkeit und Positionierung von Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

In einem jüngst veröffentlichten Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen des § 66a Satz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) geäußert (BGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 143/14). Hiernach muss derjenige, der kostenpflichtige Rufnummern (z. B. 0180-Nummern) anbietet oder mit diesen wirbt, das für die Nutzung zu zahlende Entgelt gut lesbar, deutlich sichtbar und in unmittelbaren Zusammenhang mit der Rufnummer angeben. Der BGH hat nun entschieden,

SCHUFA-Belehrung trotz bestrittener Forderung – Termin zur mündlichen Verhandlung beim LG Köln

Die Wettbewerbszentrale führt derzeit ein Musterverfahren, um für die Wirtschaft klären zu lassen, ob nach dem Widerspruch eines Unternehmens gegen eine von einem Inkassounternehmen angemahnte Forderung eine erneute Belehrung über die Weitergabe der Daten an die Schufa zulässig ist. Das angerufene Landgericht Köln hat für den kommenden Dienstag, 16.02.2016, Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (Az. 33 O 227/15).

Werbung für Tee mit gesundheitsbezogenen Angaben: Wettbewerbszentrale rät Teehandelsunternehmen und Anbietern von Tee zur Vorsicht

Bei der Wettbewerbszentrale gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über die Bewerbung von Tee mit gesundheitsbezogenen aber auch krankheitsbezogenen Angaben ein. Die Anbieter der Tees bewerben ihre Produkte im Internet mit zahlreichen nicht zugelassenen und wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Angaben. Vor diesem Hintergrund war die Wettbewerbszentrale gezwungen, die nachfolgenden Aussagen zu beanstanden:

Bundesrat billigt Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen

Der Bundesrat hat in seiner 941. Sitzung am 29.01.2016 das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts gebilligt.

Nach dem Gesetz können Verbände und Kammern bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, die die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eines Verbrauchers durch einen Unternehmer zu Zwecken der Werbung, der Markt- und Meinungsforschung,

Wettbewerbszentrale beanstandet fehlende Versandkostenangaben im Onlineshop eines großen Münzhandelshauses

Die Wettbewerbszentrale hat jüngst, nachdem Beschwerden bei ihr eingegangen waren, fehlende Versandkostenangaben im Onlineshop eines bundesweit tätigen Anbieters von Münzen beanstandet und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirkt. Der Anbieter, der sich selbst auf seiner Homepage als „das größte Münzhandelshaus der Welt“ bezeichnet, hatte auf seiner Internetseite den Verkauf von verschiedenen Gold- und Silbermünzen angeboten. Dabei war insbesondere auf der Startseite blickfangmäßig der Kaufpreis der jeweiligen Münze angegeben. Jedoch fehlten hier bei sämtlichen von der Wettbewerbszentrale stichprobenartig geprüften einzelnen Münzangeboten Hinweise auf etwaige Versandkosten.

Abschaffung des Routerzwangs: Kunden haben freie Wahl von Endgeräten ab August 2016

Am heutigen Tag ist das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (BT-Drucks. 18/6280 >>) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (Drucks. 18/6575) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2016 Teil I Nr. 4 S. 106) veröffentlicht worden. Die damit einhergehende Gesetzesänderung zur Abschaffung des Routerzwangs tritt am 01. August 2016 in Kraft.

„Zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)“ kann zulässig sein

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 15.01.2016, Az. 6 U 103/15, entschieden, dass die Bezeichnung „zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)“ in der nachfolgenden konkreten Darstellung auf einem Briefbogen zulässig ist.

Der beklagte Sachverständige hatte in einem für eine Versicherung erstellten Gutachten einen Briefbogen verwandt und dabei die nachstehenden Logos mit dem Hinweis auf sein Sachverständigenbüro, der Angabe, staatlich geprüfter Bautechniker zu sein und der vorzitierten Angabe wie folgt eingeblendet:

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