Bundestag beschließt Verbandsklagebefugnis bei Datenschutzverstößen
Der Bundestag hat am 17. Dezember 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (BT-Drucks. 18/4631) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 18/6916) beschlossen. Durch die Änderung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) >> sollen Wirtschafts- und Verbraucherverbände sowie Industrie- und Handelskammern das Recht erhalten, gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen vorzugehen.