Fahrschulwerbung mit „Theorie in einer Woche“ irreführend – kein Theorieunterricht an Sonn- und Feiertagen
Die Wettbewerbszentrale erhält immer wieder einmal Beschwerden über Werbemaßnahmen von Fahrschulen, worin die Durchführung der Fahrschul-Theorieausbildung „in einer Woche“ beworben wird. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften der Fahrschul-Ausbildungsordnung kann der vollständige Theorieunterricht in der Klasse B aber in nur sieben Werktagen abgehalten werden – mit der Folge, dass statt einer Woche tatsächlich jedoch acht Tage für die Durchführung eines solchen Kurses erforderlich sind.