Wettbewerbszentrale geht erfolgreich gegen getarnte Werbung eines Immobilienmaklers vor
Das Landgericht Berlin hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Immobilienmakler untersagt, gewerbliche Immobiliensuchanzeigen als private Suchanzeigen zu tarnen (LG Berlin, Beschluss vom 25.01.2016, Az. 16 O 38/16, rechtskräftig).
Das beklagte Maklerbüro hatte folgende Suchanzeige in einer Tageszeitung geschaltet:
„Orthopäde der Charité sucht für Familie mit 2 Kindern Einfamilienhaus/Villa in Dahlem und Umgebung bis 2 Mio.
