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Wettbewerbszentrale unterbindet unzulässige krankheitsbezogene Werbung für Kaffee

Ein namhafter Anbieter von Kaffeekapseln hat in der Zeitschrift „Bunte“ in einer Anzeige unter der Überschrift „Unser Lieblingsgetränk ist gesund – sagen Studien“ damit geworben, dass Kaffee unter anderem das Krebsrisiko mindern und helfen könne, Depressionen sowie Alzheimer-Erkrankungen zu vermeiden. Hinter den Aussagen wurde jeweils das Institut genannt, das die Studie zu den Wirkungen bei den Krankheiten erstellt hat.

Rückblick: Vorlesung an der Universität Regensburg

Im Rahmen der Vorlesung „Wettbewerbsrecht I“ hat Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling vom Büro München der Wettbewerbszentrale am 2. Dezember 2016 einen Vortrag an der Universität Regensburg am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Jörg Fritzsche gehalten.

Anhand zahlreicher Fälle aus der Praxis wurde den Studenten der Rechtswissenschaften anschaulich vermittelt, welche Möglichkeiten die Wirtschaft im Wege der Selbstregulierung durch Einschaltung der Wettbewerbszentrale hat, Wettbewerbsverstöße aufzudecken und außergerichtlich mittels eines Hinweisschreibens, einer Abmahnung und eines Einigungsstellenverfahrens abzustellen.

Rückblick: Wettbewerbszentrale informiert bei der 4. Gesundheitskonferenz der Handwerkskammer Ulm über verbotene Zuwendungen und das neue Korruptionsstrafrecht im Gesundheitswesen

Den besonderen Belangen der Gesundheitshandwerke diente die nun schon zum vierten Mal von der Handwerkskammer Ulm durchgeführte Gesundheitskonferenz. Vor mehr als 50 Teilnehmern u.a. aus den gesundheitshandwerklichen Sparten Augenoptik, Hörgeräteakustik, Zahntechnik, Orthopädietechnik hielt Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, nach Begrüßung durch den Präsidenten der veranstaltenden Kammer Joachim Krimmer und den Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages Oskar Vogel das Einführungsreferat.

BGH: Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

In dem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat der BGH am 01.12.2016 entschieden, dass Versender von Hilfsmitteln für Diabetiker auf die gesetzliche Zuzahlung verzichten dürfen. Die Beklagte hatte damit geworben, dass sie die Zuzahlung für den Verbraucher übernehme.

Bereits in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter beim 1. Zivilsenat anklingen lassen, dass es sich bei den sozialrechtlichen Zuzahlungsregelungen nicht um so genannte Marktverhaltensregeln handele. Sie dienten der Kostendämpfung im Gesundheitswesen, nicht aber dem Schutz der Mitbewerber.

Rückblick: Jahrestagung der Sachverständigen der HWK zu Köln – Wettbewerbszentrale informiert zum Trennungsgebot

Die Handwerkskammer zu Köln hat am 19. November 2016 die Jahrestagung der von ihr bestellten Sachverständigen in Köln ausgerichtet. Etwa 140 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige waren der Einladung zu den Themen „Digitale Fotografie für Sachverständige“ und „Aktuelles zum Sachverständigenwesen“ ebenso gefolgt wie Gäste aus der Justiz, der Anwaltschaft und Vertreter anderer Kammern.

Verfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit des Verzichts auf die gesetzliche Zuzahlung – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem BGH am 01.12.2016

Steht es im Belieben eines Leistungserbringers, ob er die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungsbeträge beim Patienten einzieht? Diese Frage lässt die Wettbewerbszentrale derzeit in einem Verfahren klären. Am 1. Dezember findet die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) statt.

Zum Hintergrund: Der Beklagte betreibt einen Spezialversand für Diabetikerbedarf. Er warb damit, die auf den gesetzlich krankenversicherten Patienten entfallende Zuzahlung beim Erwerb von Hilfsmitteln zu übernehmen. So hieß es z. B.:

Rückblick: 7. Oberfränkischer Vermittlertag der IHK Bayreuth – Praxistipps für die Werbung von der Wettbewerbszentrale

Unter dem Thema „Wettbewerbsrecht und Datenschutz“ veranstaltete die IHK für Oberfranken in Bayreuth am 28. November 2016 den 7. Oberfränkischen Vermittlertag als Informationsveranstaltung für Versicherungsvermittler und andere verwandte Branchen.

Auf dem Programm stand ein Vortrag zum Thema „Datenschutz bei Versicherungsvermittlern“ von Frau Elisabeth Kraml aus dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.

Rückblick: 12. CERTQUA-Branchenforum – Wettbewerbszentrale schult Bildungseinrichtungen

Am 17. November 2016 fand in Siegburg zum zwölften Mal das Branchenforum der CERTQUA – Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbH statt. Deren Gesellschafter sind die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Wuppertaler Kreise e. V., der Bundesverband betrieblicher Weiterbildung und der Zentralverband des Deutschen Handwerks.

7. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale in Frankfurt a.M.

Am 18. November 2016 fand in Frankfurt a.M. der 7. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale unter der Leitung von Dr. Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, und Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung und zuständig für den Gesundheitsbereich, statt. Münker begrüßte die ca. 80 Teilnehmer, die auch in diesem Jahr einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklungen im Gesundheitswesen erhielten:

Keine Kündigung einer Krankenkassenmitgliedschaft an der Haustür

Versicherungsvermittler dürfen Verbrauchern vorgefertigte Kündigungsschreiben zur Kündigung von deren Krankenkasse nicht im Wege des Postident-Spezial-Verfahrens der Deutschen Post zustellen, es sei denn, sie klären die Verbraucher über die Rechtsfolgen diese Verfahrens auf. Dies ist einer von der Wettbewerbszentrale erwirkten Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zu entnehmen, die nun rechtskräftig geworden ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.2016, Az. 38 O 52/2015).

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