EuGH: Verkaufsverbot für Kosmetika gilt auch dann, wenn Tierversuche außerhalb der EU durchgeführt wurden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Verkauf von kosmetischen Mitteln auf dem Markt der Europäischen Union verboten ist, auch wenn die Bestandteile außerhalb der EU getestet wurden, um die Produkte in Drittländern (hier Japan und China) vermarkten zu können (EuGH, Urteil vom 21.09.2016, Az. C 592/14).