Werbung für gebrauchtes Dieselfahrzeug mit falscher Schadstoffklasse irreführend
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG Leipzig einem Kfz-Händler verboten, in einer Fahrzeugbörse im Internet ein Fahrzeug der Schadstoffklasse Euro 5 mit dem Hinweis „Schadstoffklasse Euro 6“ zu bewerben (Urteil vom 01.09.2016, Az. 05 O 21/15).