Wettbewerbszentrale geht gegen irreführende Werbung mit Preisvorteilen in Outlet-Center vor – was ist wirklich dran an den Prozenten?
Ein Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den bekannten Jeansanbieter Levi Strauss vor dem Landgericht Münster (Az. 026 O 29/17) endete in der mündlichen Verhandlung vom 11.10.2017 mit einem Unterlassungsvergleich.
Die Wettbewerbszentrale hatte gegenüber Levi Strauss die im Outlet-Center Ochtrup festgestellte Preisauszeichnungspraxis moniert, bei der für eine bestimmte Jeans ein aktueller „Outlet-Preis“ einem höheren, mit dem Kürzel „MRRP“ (soll heißen: Manufacturers Recommended Retail-Price) versehenen Preis gegenübergestellt wurde.
