„Ursprungsland: Deutschland“ bei Kultur-Champignons: BGH legt EuGH Fragen zur Vorabentscheidung vor
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom heutigen Tag das Verfahren, in dem es um die Klärung der Angabe des Ursprungslandes „Deutschland“ bei Kultur-Champignons geht, ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof vier Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (BGH, Az. I ZR 74/16).
