Werbung für Mobilfunktarife: Auf automatisch entstehende Zusatzkosten bei Datenautomatik muss deutlich hingewiesen werden
Das Landgericht Düsseldorf hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Telekommunikationsanbieter untersagt, Mobilfunktarife unter Angabe eines monatlichen Preises zu bewerben, wenn dem Kunden neben diesem Preis zusätzliche Kosten für eine automatische Erhöhung des Datenvolumens entstehen, sofern er diese Erhöhung nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens nicht aktiv per SMS ablehnt