EuGH: Absolutes Werbeverbot für Zahnärzte verstößt gegen Europarecht
Mit Urteil vom 04.05.2017 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein absolutes Werbeverbot für zahnärztliche Leistungen nicht mit EU-Recht vereinbar ist (Rs. C-339/15).
Zum Sachverhalt
Ein in Belgien niedergelassener Zahnarzt stellte eine Stele mit drei bedruckten Seiten auf, auf denen sein Name, seine Tätigkeit als Zahnarzt, seine Website und seine Telefonnummer angegeben waren. Auf seiner Website informierte er Patienten über verschiedene Behandlungen. Schließlich schaltete er Anzeigen in lokalen Tageszeitungen.