Neues Fahrlehrergesetz im Bundesgesetzblatt am 05.07.2017 veröffentlicht – Gesetz tritt am 01.01.2018 in Kraft
Am 05.07.2017 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz-FahrlG) verkündet worden. Mehr als 20 Jahre nach der ersten Initiative zur Änderung und Modernisierung der fahrlehrerrechtlichen Vorschriften wird nun am 01.01.2018 das neue Gesetz in Kraft treten. Das Gesetz hat u. a. folgenden wesentlichen Inhalt:
- Die Möglichkeiten von Kooperationen zwischen Fahrschulunternehmern werden verbessert. Fahrschulen können Teile der Ausbildung ihren Kollegen übertragen. Darüber hinaus ist die Bildung von Gemeinschaftsfahrschulen erleichtert worden und die Regelungen über die Zahl der möglichen Zweigstellen einer Fahrschule wurden gelockert.
