„Neue Ausbildungsidee“ muss sachlich beworben werden
Eine Gesellschaft, die sich nach ihrer Handelsregistereintragung mit Verkehrserziehung, insbesondere Straßenverkehrsausbildung sowie Organisation und Verwaltung von Fahrschulen, beschäftigt, hatte im Rahmen einer als Anzeige gekennzeichneten Zeitungsveröffentlichung die Eröffnung einer Fahrschule beworben – mit dem Hinweis, dass diese Fahrschule die traditionelle Führerscheinausbildung in Frage stelle, „weil sie nicht nur falsch, sondern gefährlich sein soll“.
