Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 13. Mai 2009 in Bad Homburg
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
Die Wettbewerbszentrale hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines nach § 5 Telemediengesetzes vorzuhaltenden Internetimpressums in diesem Impressum eine Telefonnummer zur telefonischen Kontaktaufnahme anzugeben ist. Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C-298/07) entschieden, dass die Angabe einer solchen Telefonnummer
Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.
In Zusammenarbeit mit der Fahrlehrerbetreuung und Fortbildung GmbH, der Bildungseinrichtung des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer, wird das Thema Wettbewerbsrecht in die Fahrlehrerfortbildung nach § 33 a Fahrlehrergesetz integriert. Wie auch bereits im Rahmen der Fahrlehrerfortbildung in Schleswig Holstein im Februar 2008 wird Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, der bei der Wettbewerbszentrale für die wettbewerbsrechtlichen Themen der Fahrlehrerschaft zuständig ist,
Die Wettbewerbszentrale hat die Einladung erhalten, bei der Vorstandssitzung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände am 17./18. September 2008 in Rangsdorf mit den Mitgliedern des Vorstandes Fragen des Wettbewerbsrechts zu erörtern. Im Rahmen der Vorstandssitzung wird Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale und Experte für das Fahrschulwesen, in einem Vortrag die aktuellen Fragen des Wettbewerbsrechts darstellen.
Die Verwendung eines Firmenstempels mit dem Hinweis „Fahrschule, alle Klassen“ ist irreführend, wenn der Fahrschulbetrieb nur im Besitz einer Fahrschulerlaubnis für die Klassen A, BE und CE, nicht jedoch für die Klasse DE ist. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg per Beschluss vom 17.06.2008 bestätigt (Az. 6 U 153/07).
Fahrlehrer sind nach § 33 a Fahrlehrergesetz verpflichtet, alle vier Jahre an einem dreitätigen Fortbildungslehregang teilzunehmen. Der Fahrlehrerverband Schleswig Holstein bietet eine solche Fortbildung jeweils in der Zeit vom 04. bis 06.02. bzw. 07. bis 09.02.2008 an. Im Rahmen der vier in Bad Bramstedt stattfindenden Kurse wird der Experte der Wettbewerbszentrale für den Bereich Fahrschulwesen, Rechtsanwalt Peter Goerke, jeweils eine dreistündige Unterrichtseinheit zum Thema Wettbewerbsrecht abhalten.
In einer grundsätzlichen Entscheidung hat das Oberlandesgericht München (Urteil vom 29.11.2007, Az. 6 U 3444/07) zur Preiswerbung von Fahrschulen und zur Vorschrift des § 19 des Fahrlehrergesetzes Stellung genommen. In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren ging es um die Werbung einer Fahrschule, die ein Innovativpaket zum Gesamtpreis von 999,99 € angeboten hatte.
Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass bei der Werbung für die Finanzierung von Führerscheinausbildungen mit Zahlungsraten der effektive Jahreszins für den Kredit anzugeben ist. Ebenso ist ein Hinweis darauf erforderlich, wer den Kredit vergibt, d. h. der Name der finanzierenden Bank.
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