Mitgliederversammlung der Wettbewerbszentrale am 13. Mai 2009 in Bad Homburg
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein Einladung/Programm.
Bei der Wettbewerbszentrale steigt seit einigen Tagen der Beratungsbedarf von Unternehmen der Kfz-Branche. Grund: Um den Absatz von Neufahrzeugen und Jahreswagen mit mindestens der Euro 4 Norm zu fördern, wollen Kfz-Hersteller und –händler mit der staatlichen Umweltprämie werben. Die Wettbewerbszentrale macht darauf aufmerksam, dass hierbei einige Dinge beachtet werden sollten,
Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
In jüngster Zeit hat die Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden aus der Wirtschaft erhalten, wonach Tankschutzbetriebe die Bezeichnung „TÜV“ in irreführender Weise verwenden. Die betreffenden Unternehmen hatten für ihre Leistungen z.B. in Branchenbüchern mit „Tankraumsanierung – Tankreparaturen – TÜV-Abnahmen …“ oder ähnlich geworben. Tatsächlich wurden die beworbenen TÜV-Leistungen aber gar nicht
Mit jüngst veröffentlichtem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auf einer Internetseite im Rahmen des erforderlichen Impressums nicht zwingend eine Telefonnummer angegeben werden muss (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C-298/07). Zwar sei die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist,
Der von den Initiatoren ADAC, der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, dem Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe sowie den Internet-Fahrzeugmärkten AutoScout24 und mobile.de im September 2008 vorgestellte gemeinsame Kodex für den Fahrzeughandel im Internet steht als pdf-Download zur Verfügung.
Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.
Der ADAC, die Wettbewerbszentrale, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe sowie AutoScout24 und mobile.de haben heute auf der automechanika Frankfurt einen gemeinsamen Kodex für den Fahrzeughandel im Internet präsentiert. Durch verbindliche Verhaltensstandards für die Internet-Fahrzeugbörsen und ihre Händler setzen sich die Initiatoren für einen sichereren und qualitativ hochwertigen Online-Fahrzeughandel ein. Seriöse Händler werden so in ihrem fairen Wettbewerbsverhalten gestärkt und Verbraucher geschützt.
Das Internet ist zu einem zentralen Marktplatz für Neu- und Gebrauchtwagen geworden. Ein wichtiger Faktor für ein weiteres Wachstum des Fahrzeughandels im Internet ist die Beibehaltung der hohen Qualität und Transparenz der Angebote und ein fairer Wettbewerb. Deshalb haben der ADAC, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe und die Internet-Fahrzeugmärkte AutoScout24 und mobile.de beschlossen,
Bei der Wettbewerbszentrale gehen zur Zeit vermehrt Beschwerden über Gutscheinwerbung von Kfz-Werkstätten ein – und das obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) mit drei Urteilen vom 08.11.2007 eindeutig entschieden hat, dass das Gewähren von Preisnachlässen und Zugaben durch eine Kfz-Werkstatt bei der Reparatur von Schäden für den Fall wettbewerbswidrig sein kann,
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